Wohngeld Erhöhungsantrag bei Neuantrag bis 30.11.2022
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich - Ihr Gesamteinkommen verringert hat, - die Anzahl der zu berücksichtigenden...
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich
- Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die Verringerung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Zu Beachten
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Diesen Antrag können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.
Dauer
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes - Erhöhung
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Mietzuschuss Wohngeldangelegenheiten Wohnung Eigenheim Eigentumswohnung Lastenzuschuss Wohngeldbescheid Wohngeldbetrag Wohngelderhöhung Wohngeldhöhe Wohngeldminderung
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023