Wohngeld Folgeantrag bei Neuantrag bis 30.11.2022
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen möglichst zu vermeiden, sollten Sie vor Beendigung des laufenden...
Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen möglichst zu vermeiden, sollten Sie vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Mieterinnen und Mieter einer Wohnung,
- Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
- Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes,
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehrere Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen,
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,
- Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
Antragsberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
- Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
- Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung bzw. auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben.
Benötigte Unterlagen
- Mietvertrag / Mietänderungsschreiben bzw. Bescheinigung der Vermieterin/ des Vermieters oder bei Wohneigentum Kaufvertrag und Darlehnsverträge & Tilgungspläne mit Zahlungsbelegen
- Wassergeldabrechnung /Ersteinstufung der Wasserabschläge
- Verdienstabrechnungen/Verdienstbescheinigung oder Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung
- Vollständiger Bescheid von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld / Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag
- Vollständiger Bescheid über BAföG, BAB
- Bescheid über Elterngeld
- Einkommen aus Unterhalt, Bescheid über Unterhaltsvorschuss
Zu Beachten
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde nach Maßgabe der §§ 16 ff. Wohngeldverordnung die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen (z.B. auf Einkommen aus einem Minijob).
Fristen
Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats beginnend gezahlt, in dem der Antrag in der Wohngelddienststelle eingeht.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Anträge auf Wohngeld können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.
Dauer
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 22 Abs. 1 WOGG Wohngeldantrag
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__21.html
und § 25 WOGG Bewilligungszeitraum
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__25.html
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Wohngeld Weitergewährung Wohngeld Wiederholungsantrag
Letzte Aktualisierung: 28.09.2023