Wohngeld Minderung von Amts wegen bei Neuantrag bis 30.11.2022
Die Minderung der Wohngeldleistungen kann sie betreffen, wenn sich - die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert - Ihr Einkommen um mehr als 15 % erhöht oder - ihre Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert. Darü...
Die Minderung der Wohngeldleistungen kann sie betreffen, wenn sich
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
- Ihr Einkommen um mehr als 15 % erhöht oder
- ihre Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert.
Bitte teilen Sie daher Änderungen unverzüglich mit.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
- Ihr Einkommen um mehr als 15 % erhöht oder
- ihre Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert
Benötigte Unterlagen
Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Zu Beachten
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Fristen
Wohngeldempfänger sind verpflichtet Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Tritt die Änderung der Verhältnisse nicht zum Ersten eines Monats ein, ist mit Wirkung vom Ersten des nächsten Monats an zu entscheiden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Sie erhalten einen neuen Bescheid.
Dauer
Eine Neuentscheidung von Amts wegen muss innerhalb eines Jahres, nachdem die Wohngeldbehörde von der Änderung der Verhältnisse Kenntnis erlangt hat, erfolgen.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes – Minderung
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 06.12.2023