Sozialbehörde
Wohngeld Neuantrag
Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht. Zur Beantragung füllen Sie bitte ein...
Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht.
Zur Beantragung füllen Sie bitte ein Antragsformular aus und fügen entsprechende Nachweise bei.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Mieterinnen und Mieter einer Wohnung,
- Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
- Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes,
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehrere Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen,
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,
- Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
- Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
- Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung bzw. auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben.
Benötigte Unterlagen
- Mietvertrag / Mietänderungsschreiben bzw. Bescheinigung der Vermieterin/ des Vermieters oder bei Wohneigentum Kaufvertrag und Darlehnsverträge & Tilgungspläne mit Zahlungsbelegen
- Wassergeldabrechnung /Ersteinstufung der Wasserabschläge
- Verdienstabrechnungen/Verdienstbescheinigung oder Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung
- Vollständiger Bescheid von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld / Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag
- Vollständiger Bescheid über BAföG, BAB
- Bescheid über Elterngeld
- Einkommen aus Unterhalt, Bescheid über Unterhaltsvorschuss
Zu Beachten
Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten einen zweiten Heizkostenzuschuss. Zum 1. Dezember 2022 hat Hamburg bereits den Heizkostenzuschuss II an etwa 13.500 wohngeldberechtigte Hamburger Haushalte ausgezahlt.
Haushalte, die im Dezember erstmals Wohngeld erhalten, werden den Heizkostenzuschuss voraussichtlich im Januar 2023 bekommen. Die Auszahlung erfolgt automatisiert – es braucht kein Antrag gestellt werden.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde nach Maßgabe der §§ 16 ff. Wohngeldverordnung die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen (z.B. auf Einkommen aus einem Minijob).
Fristen
Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats beginnend gezahlt, in dem der Antrag in der Wohngelddienststelle eingeht.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt
Dauer
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Aufgrund der Vielzahl von im Januar 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 22 WOGG Wohngeldantrag
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__22.html
§ 25 WoGG Bewilligungszeitraum
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__25.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Änderungsmitteilung Wohngeld - barrierefrei (PDF, 401 KB, 2 Seiten)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss), barrierefrei (PDF, 5 MB, 15 Seiten)
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss), barrierefrei (PDF, 4 MB, 12 Seiten)
- Checkliste: Wohngeld - Lastenzuschuss (PDF, 69 KB, 1 Seite)
- Checkliste: Wohngeld - Mietzuschuss (PDF, 69 KB, 1 Seite)
- Formular: Anlage Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, barrierefrei (PDF, 349 KB, 2 S.)
- Formular: Anlage zur Selbstauskunft einer selbstständig tätigen Person (PDF, 98 KB, 1 Seite)
- Formular: Erklärung zur Untervermietung, barrierefrei (PDF, 341 KB, 2 Seiten)
- Formular: Verdienstbescheinigung, barrierefrei (PDF, 1,22 MB, 3 Seiten)
- Formular: Wohngeld Bescheinigung des Vermieters ab 2016, barrierefrei (PDF, 314 KB, 2 Seiten)
- Formular: Wohngeld Erklärung über Wohnverhältnisse ab 2016, barrierefrei (PDF, 281 KB, 1 Seite)
- Formular: Wohngeld Selbstauskunft Selbststaendige ab 2016, barrierefrei (PDF, 329 KB, 2 Seiten)
Links auf hamburg.de
- Formulare: Übersicht der Wohngeld- und Lastenzuschussformulare
- Webseite: Wohngeld auf einen Blick (mit mehrsprachigen Dokumenten)
- Wohngeld in Hamburg
- Wohngeldrechner
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person gewährt.
Wohngeld gibt es als
- Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes,
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen (z.B. Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung/Sozialhilfe), können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen.
Wenn Sie auch Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig decken können, wenden Sie sich bitte an Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. an die bezirklichen Fachämter für Grundsicherung und Soziales
Adresse und Kontakt
Adresse
Sozialbehörde
Zentrale Wohngeldstelle
Billstraße 84 20539 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Suchwörter: Wohngeldantrag Wohngeld Bewilligung Wohngeld Antragstellung Wohngeld Bewilligungszeitraum
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023