Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich am Ort des Heimathafens des Schiffes anmelden. Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu...
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich am Ort des Heimathafens des Schiffes anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses an. Hierzu müssen Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Das Binnenschiff, auf dem Sie sich anmelden muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
- Das Seeschiff auf das durch den Reeder angemeldet werden, muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Benötigte Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Personalausweis oder Reisepass
Zu Beachten
- Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
- Eine Anmeldung ist nur im Kundenzentrum Hamburg-Mitte möglich.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin beim Kundenzentrum - Fachbereich Einwohnerdaten des Bezirksamts Hamburg-Mitte
- Sie erscheinen persönlich beim Kundenzentrum - Fachbereich Einwohnerdaten des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung.
Dauer
Die Anmeldung dauert circa 12 Minuten.
Gebühren
- Die Gebühren betragen 12 EUR
- pro volljährige Person, oder
- pro Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html - § 28 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__28.html
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 28.11.2023