Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Ausstellung einer Anliegerbescheinigung
Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines...
Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks und der anliegenden Erschließungsanlage.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Hamburger Straße 37 22083 Hamburg
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Hinweis: Bitte benennen Sie konkret das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird.
Zu Beachten
Fristen
Keine.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Circa eine Woche.
Gebühren
Belegenheit an einer Erschließungsanlage 48,52€
Zuschlag für jede weitere Erschließungsanlage +16,17€
Zuschlag für besondere Schwierigkeit +16,17€
Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post.
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Die Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB beantragt werden. Hierfür gibt es einen Online-Dienst. Die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung ist kostenpflichtig.
Suchwörter: Innovationsabgaben Sielanschlussbeiträge Sielbaubeiträge Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten Ausbaubeträge Ausgleichsabgaben Anliegerbescheinigung Erschließungsbeiträge Erhebung von Ausbaubeiträgen Anliegerbeiträge (ehemals Landesabgabenamt) Business Improvement Districts (BID), Innovationsabgaben Erschließungskosten Erstmalige endgültige Herstellung Sielbau
Letzte Aktualisierung: 04.06.2023