Führerschein, Werkstattkarte beantragen

In allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen sind digitale Fahrtenschreibergeräte als Ersatz für die manuellen Fahrtenschreiber zwingend...

In allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen sind digitale Fahrtenschreibergeräte als Ersatz für die manuellen Fahrtenschreiber zwingend vorgeschrieben. Das Fahrtenschreibergerät ist für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers nötig. Für die Arbeit an diesen Geräten benötigen speziell geschulte Techniker in  anerkannten Werkstätten Werkstattkarten.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Werkstattkarte ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu beantragen, sofern die Werkstatt ihren Betriebssitz in Hamburg hat.
Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag, mit den unten aufgeführten Unterlagen, per E-Mail an unser Führerscheinpostfach (fuehrerschein@lbv.hamburg.de) zu senden.

Benötigte Unterlagen

  • einen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Technikers
  • einen Schulungsnachweis des Technikers nach Richtlinie Nummer 3 zu § 57b StVZO
  • den Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
  • den Arbeitsvertrag des Technikers (bei Erneuerung der Karte reicht eine Bestätigung des Arbeitsgebers über das bestehende Beschäftigungsverhältnis)
  • die Terminbestätigung, bei persönlicher Vorsprache

Zu Beachten

Gültigkeitsdauer
Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig. Die Verlängerung darf frühestens 31 Tage vor Ablauf der Frist gestellt werden.

Beantragung per E-Mail
Sie können den Antrag auf die Werkstattkarte auch per Mail an fuehrerschein@lbv.hamburg.de senden. Wichtig ist dabei, dass im Anhang der Mail alle erforderlichen Unterlagen enthalten sind. Den Antrag finden Sie unter Formulare, Services und Links (siehe unten). Bei persönlicher Antragsstellung ist eine Terminbuchung erforderlich. Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Sonstiges die Dienstleistung Werkstattkarte.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die erstmalige Herstellung einer Werkstattkarte beträgt ab Antragseingang sieben bis zehn Werktage.

Gebühren

Die Gebühren betragen 45,00 EUR.

Formulare, Services & Links

Formulare und Downloads

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