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Abbruchgenehmigung

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen gelten die Regelungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Eine Abbruchgenehmigung ist regelmäßig erforderlich. Lediglich Vorhaben, die nach HBauO verfahrensfrei sind, bedürfen keiner ... weiter

Bauantrag - Laufende Antragsverfahren

Bauberatung

Auskünfte über baurechtliche Belange, über die mögliche Bebauung von Grundstücken sowie Auskünfte über die bauliche Gestaltung erhalten Sie in den Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt der Bezirksämter. weiter

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