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Ausschlagung der Erbschaft beim Nachlassgericht

Wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Sie können die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären. weiter

Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden. weiter

Erbschein beantragen

Wenn Sie Erbin oder Erbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Ein Erbschein kann aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder, wenn ein Testament vorhanden ist, aufgrund testamentarischer Erbfolge erteilt werden. weiter

Einen gegenständlich beschränkten Alleinerbschein beantragen

Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Diesen können Sie auf den Nachlass in Deutschland beschränken lassen, wenn sich Nachlassgegenstände sowohl im ... weiter

Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen

Für mehrere Erben kann vom Nachlassgericht ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. weiter

Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. weiter

Einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge beantragen

Wenn die verstorbene Person kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Als Nachweis der Erbenstellung kann für mehrere Erben vom Nachlassgericht ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Diesen ... weiter

Einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus. Der Erbschein weist jedoch nicht alle Miterben aus. weiter

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