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Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen
Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Stelle eine sachkundige Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen. weiter
Personalveränderung nach dem Arzneimittelgesetz Sachkundige Person und Informationbeauftrage AMGInformationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen anzeigen
Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben, das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Stelle eine informationsbeauftragte Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen. weiter
Personalveränderung nach dem Arzneimittelgesetz Sachkundige Person und Informationbeauftrage AMGSachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Abnahme
Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen weiter
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