Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten keine Leistungen. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist. Die Anträge sind bei der...

Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten keine Leistungen. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist. Die Anträge sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.

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