Behördenfinder Werbeanlagen, Genehmigung
Wählen Sie Ihre Sprache Englisch
Werbeanlagen, Genehmigung
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf Staatsgrund der FHH wird nicht berührt und
Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:
Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs. Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer. Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:
Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs. Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer. Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Antragstellung kann formlos erfolgen. Aus dem Antrag sollte folgendes hervorgehen:
genaue Ortsbezeichnungen sowie Angaben zur Werbeanlage (Länge, Breite, Höhe)
Zweck und Art der Nutzung
Zeitraum von… bis …
genaue Firmenangaben (Name, Anschrift, Tel., Fax, E-Mail, Ansprechpartner)
Hilfreich ist Lageplan mit rot gekennzeichneter Grundstücksgrenze und Eintragungen.
genaue Ortsbezeichnungen sowie Angaben zur Werbeanlage (Länge, Breite, Höhe)
Zweck und Art der Nutzung
Zeitraum von… bis …
genaue Firmenangaben (Name, Anschrift, Tel., Fax, E-Mail, Ansprechpartner)
Hilfreich ist Lageplan mit rot gekennzeichneter Grundstücksgrenze und Eintragungen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.
Gebühren
Je nach Art der Nutzungen unterschiedlich, Mindestgebühr 50 €
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Plakate Private Werbeflächen Private Werbung Werbeträger Außenwerbung
Letzte Aktualisierung: 28.05.2023
Themenübersicht auf hamburg.de
Urheber der Bilder
Branchenbuch