Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Baulärm und Stäube von Baustellen

Sie ärgern sich über Baulärm und Stäube von Baustellen

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Lärmintensive  Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Diese Leistung ist gebührenfrei.

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

  • Wir sind zuständig für den Arbeitsschutz auf Baustellen, sowie für Lärm-, Staub- und Lichtimmissionen von Baustellen.
    Sofern sich Ihr Anliegen mit Gefahrstoffen, wie z.B. Asbest oder Mineralfaserstoffen beschäftigt, wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitsschutz unter der 040/42837 2112.
    Wenn Sie sich über die Belegung von öffentlichen Flächen, wie Wege, Straßen oder Parkplätze, beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt und dort an das Fachamt Management öffentlicher Raum.
  • Sie erreichen uns unter: Tel. (040) 42840-3328, Fax.(040) 427940- 777.
  • Bei Lärm durch Arbeiten an bundeseigenen Bahnanlagen (DB und S-Bahn) wenden Sie sich bitte an das Eisenbahnbundesamt; Tel. (040) 239080.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Nagelsweg 37-39 20097 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42840-3328

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3, Hammerbrook

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