28 Dienstleistungen gefunden für "Bearbeitungsdauer"

Einkommensteuererklärung, Beginn der Bearbeitung der Erklärungen

Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung für das vergangene Kalenderjahr abgeben können Ihnen die Finanzämter regelmäßig erst ab Mitte März des jeweiligen Folgejahres Steuerbescheide erteilen. weiter

Führerschein, Internationaler Führerschein beantragen, Kundenzentrum Hamburg-City (Bearbeitungsdauer: ca. 6 Wochen)

Der internationale Führerschein kann neben den LBV-Dienststellen auch im Kundenzentrum Hamburg-City beantragt werden.  weiter

Führerschein, Ersatz nach Diebstahl oder Verlust, Kundenzentrum Hamburg-City (Bearbeitungsdauer: ca. 4 Monate)

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins können Sie ein neues Dokument im Kundenzentrum Hamburg-City beantragen. Diese Dienstleistung wird ausschließlich im Kundenzentrum Hamburg-City angeboten. weiter

Sozialhilfe Übernahme von Bestattungskosten

Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen. weiter

Wohngeld Änderungsmitteilung bei Neuantrag bis 30.11.2022

Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug - Ihr Einkommen, - die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder oder - Ihre Miete oder Belastung verändern, sind Sie verpflichtet dies unverzüglich mitzuteilen. weiter

Wohngeld Folgeantrag bei Neuantrag bis 30.11.2022

Wenn der im Wohngeldbescheid angegebene Bewilligungszeitraum zu Ende geht, können Sie einen Folgeantrag zur Weitergewährung stellen. weiter

Wohngeld Änderung bei Neuantrag bis 30.11.2022

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Änderungsantrag stellen. Änderungen, die zu einer Minderung führen, müssen Sie unverzüglich mitteilen. weiter

Wohngeld Rückforderung

Wohngeldbescheide können unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben oder unwirksam werden, dann fordert die Wohngelddienststelle zu viel gezahltes Wohngeld zurück. weiter

Wohngeld Überweisung bei Neuantrag bis 30.11.2022

Bewilligtes Wohngeld wird grundsätzlich auf ein Konto überwiesen. Gegen eine Gebühr kann es an Ihren Wohnort übermittelt werden. weiter

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