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K 22
Umsatzsteuerbefreiung für Musiker, Dirigenten und Ensembles
Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 a) für Musiker, Dirigenten und Ensembles
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Der Musiker oder die Musikensembles müssen gleichartige kulturelle Aufgaben erfüllen wie die in § 4 Nr. 20 a) Satz 1 UStG genannten staatlichen und kommunalen Einrichtungen.
Benötigte Unterlagen
Antragsformular und Merkblatt im Internet
Zu Beachten
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung unserer Antragsformulare und Merkblätter
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
4-6 Wochen
Gebühren
Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung:
zurzeit 43,-- EURO
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
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Adresse und Kontakt
Öffnungszeiten
Mo-Do 9.00-15.00 Uhr und Frei 9.00-12.00 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Suchwörter: Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiungen, Musiker, Musikensembles, Solisten, Chöre, Orchester, 20 a)
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024