Schüler- und Schulangelegenheiten (BV 2)

Schulbesuch, Klassenwiederholung

Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen zum Thema Klassenwiederholung in Hamburg.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Für Wiederholung nach § 12 (2) APO-GrundStGy:

  • Begründeter Antrag
  • Die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung war auf Grund von Krankheit oder schwerwiegender Belastung erheblich erschwert.
  • Eine bessere Förderung in der nachfolgenden Jahrgangsstufe ist zu erwarten.
  • Soll die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, muss die Erwartung bestehen, dass ein noch nicht erreichter Abschluss bzw. Versetzung erreicht wird.

Für Wiederholung nach § 12 (3) APO-GrundStGy:

  • Begründeter Antrag
  • Trotz durchgängiger einjähriger Teilnahme an der Lernförderung wurden die Mindestanforderungen der Jahrgangsstufe nicht erreicht.
  • Die jetzige und die vorhergehende Jahrgangsstufe wurde noch nicht wiederholt.
  • Anwendung nur für die Jahrgangsstufen 7-10.

Für Wiederholung nach § 12 (4) APO-GrundStGy:

  • Begründeter Antrag
  • Erster erweiterter Schulabschluss muss erreicht worden sein.
  • 10. Klasse kann nur einmal wiederholt werden.
  • Es muss erwartbar sein, dass ein noch nicht erreichter Abschluss bzw. eine Versetzung erreicht wird. Dafür müssen bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt sein.

Für Wiederholung nach § 4 APO-AH:

  • Begründeter Antrag
  • Erfolgreiche Mitarbeit ist aufgrund der Lern- und Leistungsentwicklung erheblich beeinträchtigt.
  • Bessere Förderung in der nachfolgenden Jahrgangsstufe ist erwartbar.
  • Ein Rücktritt um ein Schuljahr ist auch zulässig, wenn die Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung nicht erreicht wurde.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag in der Schule mit Formular AS 82
  • Individuelle Begründungen
  • Relevante Nachweise
  • Zeugnisse

Zu Beachten

Klassen- bzw. Jahrgangswiederholungen sind in Hamburg nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.

Antragstellung erfolgt grundsätzlich in der derzeit besuchten Schule. 

Beratung erfolgt in der derzeit besuchten Schule.

Fristen

Die Antragstellung für Wiederholungen der Klassenstufe 10 muss bis ca. 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgen (Termin bitte bei der Schule erfragen). Später eingereichte Anträge können nur nachrangig, ggf. auch erst nach den Ferien, bearbeitet werden. Wenn gleichzeitig ein Schulwechsel (Formular AS 80) avisiert wird, müssen beide Anträge bereits bis zum 31.05.2023 eingereicht werden.



Für Wiederholungen der anderen Jahrgangsstufen gelten keine Fristen. Je später der Antrag gestellt wird, desto später kann entschieden werden.

 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Beratungsgespräch mit Abteilungsleitung/Schulleitung
  • Formular AS 82 in Schule abholen
  • Formular ausfüllen
  • Formular in Schule abgeben
  • Abwarten bis Entscheidung kommuniziert wird
  • Schulleitung prüft Antrag
  • Zeugniskonferenz entscheidet
  • Ggf. Beteiligung der Schulaufsicht (bei Jahrgang 10)
  • Bescheiderteilung seitens der Schule bzw. der Behörde

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Sie können gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen. Dieser entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Bei einem ganz oder teilweise erfolglosen Widerspruchsverfahren können jedoch Kosten entstehen.

Rechtsgrundlage


  • § 45 Hamburgisches Schulgesetz

  • § 12 (2) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums

  • § 12 (3) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums

  • § 12 (4) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums

  • § 4 Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Beschreibung der Leistung

Klassen- bzw. Jahrgangswiederholungen sind in Hamburg nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Es gilt das Prinzip Fördern statt Wiederholen.
Die genauen Regelungen finden sich in § 45 des Hamburgischen Schulgesetzes, § 12 (2) bis § 12 (4) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums, sowie § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife.

Antragstellung erfolgt grundsätzlich in der derzeit besuchten Schule. Über Wiederholungen der Jahrgangsstufen 1-9 sowie 11-13 entscheidet die jeweilige Schule eigenständig. Wiederholungen der Klasse 10 und Rücktritte aus Jahrgang 10 in Jahrgang 9 werden durch die Behörde entschieden. Eine Entscheidung kann in der Regel erst nach Zeugniskonferenzbeschluss erfolgen.

Beratung und Antragstellung erfolgt für alle Jahrgangsstufen in der derzeit besuchten Schule.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Schüler- und Schulangelegenheiten (BV 2)
Hamburger Straße 31 22083 Hamburg

Öffnungszeiten

Persönliche Sprechzeit nach Terminvereinbarung. Erstkontakt immer fernmündlich, per E-Mail oder Post.

Infos zur Einrichtung

Grundsätzlich sind die Kolleginnen und Kollegen zu den genannten telefonischen Sprechzeiten erreichbar. Aufgrund von Terminen, Urlaub, Krankheit und dem derzeit hohen Arbeitsaufkommen kann eine telefonische Erreichbarkeit zu diesen Zeiten nicht garantiert werden.

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

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