Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag

Wenn nach eigener Einschätzung der Höchstsatz zu zahlen ist, werden keine Angaben zum Einkommen benötigt. (Bitte auf dem Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen angeben - siehe Link)

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Folgende Einkommensnachweise sind zusätzlich zu den anderen Unterlagen einzureichen:

Bei abhängiger Beschäftigung:

  • Die letzte aktuelle Verdienstabrechnung bzw. bei stark schwankenden Einkommen die Jahresendabrechnung des Vorjahres
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld (ggf. Abrechnungen des Vorjahres)

Bei Selbstständigkeit:

  • Glaubhaftmachung für Selbstständige (siehe Link)
  • evtl. letzter Steuerbescheid (eine endgültige Berechnung erfolgt erst nach Einreichung des für den Betreuungszeitraum geltenden Steuerbescheids)
  • Absetzbeträge (s.u.)

Bei Transferleistungen:

  • Nachweis über Leistungen der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld I) oder
  • Nachweis über Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung oder
  • Nachweis über Wohngeld und/oder
  • Nachweise über sonstiges Einkommen (z.B. Elterngeld)

Zusätzlich bei getrennt lebenden Personen:

  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

Zusätzlich können sogenannte Absetzbeträge angegeben werden!
(Diese brauchen, außer bei Selbstständigen, nicht belegt zu werden, sofern die Angaben dazu im Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen glaubhaft sind.)

Folgende Absetzbeträge können angegeben werden:

  • Krankenkassenbeiträge (nur bei Selbstständigen, Beamten und nicht krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern)
  • Lebensversicherungsbeiträge (nur bei Selbstständigen und nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern)
  • Beiträge zur Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
  • Beiträge zur privaten Altersvorsorge

Zu Beachten

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:

  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

keine

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