Stadtreinigung Hamburg

Saubere Stadt - Wilden Müll melden

Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtreinigung Hamburg.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.

Benötigte Unterlagen

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Zu Beachten

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Fristen

Die Hotline 'Saubere Stadt' ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

In der Freien und Hansestadt Hamburg haben Sie verschiedene Möglichkeiten "wilden Müll" zu melden:

  • Die Hotline 'Saubere Stadt' nimmt Ihre Meldungen telefonisch unter 040-2576 1111 entgegen.
  • Über das Kontaktformular der Website der Stadtreinigung Hamburg können Sie online Verschmutzungen melden.
  • Mit der App der Stadtreinigung Hamburg können Sie ebenfalls über die Funktion "Müllecken melden" verunreinigte Ecken anzeigen. Dabei können Sie ein Foto davon machen und dieses in der App einfach und schnell hochladen.

Dauer

Zur Bearbeitungsdauer sind keine pauschalen Angaben möglich und hängt von der jeweiligen Situation vor Ort ab.

Gebühren


  • gebührenfrei (ggfs. gebührenpflichtig für den Verursacher)

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/

Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfWGHA2005rahmen

Beschreibung der Leistung

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden. Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die Stadtreinigung Hamburg.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann die verursachende Person des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden dieser die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

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Adresse und Kontakt

Telefonnummer

+49 40 25760

Telefax

+49 40 25761110

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7-18 Uhr.

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)

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