Handelskammer Hamburg, Service Center
Unterrichtung für Gastwirte
Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststä...
Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
keine besonderen Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Fristen
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden
Gebühren
70 EUR Gaststättenunterrichtung
170 EUR Gaststättensonderunterrichtung exklusive Gebühr eines anerkannten Dolmetschers
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 4 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG)
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Adresse und Kontakt
Adresse
Handelskammer Hamburg, Service Center
Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Suchwörter: Gaststättenerlaubnisse Alkoholausschank Gaststätten Hygiene Kneipe Konzession Lebensmittel Lebensmittelschulung Lebensmittelunterrichtungsnachweis
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024