Handelskammer Hamburg, Service Center

Unterrichtung für Gastwirte

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststä...

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

keine besonderen Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Fristen

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

Gebühren

70 EUR Gaststättenunterrichtung

170 EUR Gaststättensonderunterrichtung exklusive Gebühr eines anerkannten Dolmetschers

 

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG)

Beschreibung der Leistung

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Handelskammer Hamburg, Service Center
Adolphsplatz 1 20457 Hamburg

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 36138-138

Öffnungszeiten

Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

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