Handelskammer Hamburg
Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater
Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen. Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung...
Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen.
Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Zudem wurde eine zwingende Berufshaftpflicht-Versicherung (Immobilienkreditvermittler-Haftpflicht) sowie die Registrierung im Vermittlerregister eingeführt.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Siehe unter Links.
Zu Beachten
Umfassende Hinweise zur Sachkundeprüfung sowie zu den Gebühren und Prüfungsterminen erhalten Sie unter den aufgeführten Links.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, die von der Handelskammer erhoben werden (s. unter Links).
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 34 i Gewerbeordnung (siehe Link)
Formulare, Services & Links
Adresse und Kontakt
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 10-16 Uhr und nach Vereinbarung
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Suchwörter: Immobiliendarlehenvermittlung Darlehensvermittlung für Immobilien § 34 i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittlung § 34i Gewerbeordnung
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024