Handelskammer Hamburg

Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater

Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen. Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung...

Seit dem 21.03.2016 besteht eine Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen.

Seither muss die notwendige Sachkunde durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Zudem wurde eine zwingende Berufshaftpflicht-Versicherung (Immobilienkreditvermittler-Haftpflicht) sowie die Registrierung im Vermittlerregister eingeführt.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Siehe unter Links.

Zu Beachten

Umfassende Hinweise zur Sachkundeprüfung sowie zu den Gebühren und Prüfungsterminen erhalten Sie unter den aufgeführten Links. 

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, die von der Handelskammer erhoben werden (s. unter Links).

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 34 i Gewerbeordnung (siehe Link)

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Adresse und Kontakt

Öffnungszeiten

Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 10-16 Uhr und nach Vereinbarung

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

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