Online-Service verfügbar

Zahnärztekammer Hamburg

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie / Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können ausländische Zahnärzte die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen zahnärztlichen Weiterbildung mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Antragstellung an die Zahnärztekammer Hamburg

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopien des Zeugnisses im Original und Übersetzung)
Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
tabellarischer Lebenslauf
Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben

Zu Beachten

Anfragen per E-Mail unter info@zaek-hh.de. Telefonische Anfragen Montags bis Donnerstags von 8 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

3 Monate, längere Bearbeitungsdauer möglich, hängt ab von der Aussagefähigkeit der vorgelegten Unterlagen und des Umfangs der erforderlichen Überprüfung

Gebühren

Gebühr für die Prüfung der zahnärztlichen Weiterbildung 450 EUR

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Adresse und Kontakt

Adresse

Zahnärztekammer Hamburg
Möllner Landstraße 31 22111 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U2/U4/Busse Billstedt, Busse 133/12/29 Reclamstraße

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