Zahnärztekammer Hamburg
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie / Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können ausländische Zahnärzte die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen zahnärztlichen Weiterbildung mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Antragstellung an die Zahnärztekammer Hamburg
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopien des Zeugnisses im Original und Übersetzung)
Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
tabellarischer Lebenslauf
Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben
Zu Beachten
Anfragen per E-Mail unter info@zaek-hh.de. Telefonische Anfragen Montags bis Donnerstags von 8 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
3 Monate, längere Bearbeitungsdauer möglich, hängt ab von der Aussagefähigkeit der vorgelegten Unterlagen und des Umfangs der erforderlichen Überprüfung
Gebühren
Gebühr für die Prüfung der zahnärztlichen Weiterbildung 450 EUR
Formulare, Services & Links
Adresse und Kontakt
Adresse
Zahnärztekammer Hamburg
Möllner Landstraße 31 22111 Hamburg
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U2/U4/Busse Billstedt, Busse 133/12/29 Reclamstraße