
15 Dienstleistungen gefunden für "Kindergeld"
Kindergeld
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, wenn sie - in Deutschland einen Wohnsitz haben - oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung ... weiter
Kinderleicht zum KindergeldVollstreckung von Kindergeld-Rückforderungen
Unrechtmäßig bezogenes Kindergeld wird von der Familienkasse zurückgefordert. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nach, kann es zur Vollstreckung (z. B. Pfändung von Sachen) des fälligen Betrages durch das Hauptzollamt ... weiter
Kinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Kombiformular für Hausgeburten
Der Service mit dem Kombiformular für Hausgeburten kann von Eltern bei der mündlichen Anzeige der Geburt im zuständigen Standesamt genutzt werden. Das Formular steht online zum Ausfüllen, Ausdrucken und Mitnehmen zur Verfügung. weiter
Kinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Kombiformular für Geburten in Hamburger Geburtseinrichtungen
Der Service mit dem Kombiformular ist bei Geburten in Hamburger Geburtskliniken, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit nutzbar. Das Formular steht online zur Verfügung. Eltern können es auch in Papierform in der ... weiter
Kinderleicht zum KindergeldKinderleicht zum Kindergeld Informationen zum Online-Dienst
Über den einfachen und selbsterklärenden Online-Dienst mit integriertem Sprachassistenten können Eltern kombinierte Verwaltungsdienstleistungen rund um die Geburt auf digitalem Wege beantragen und ihre Angaben direkt an das Standesamt ... weiter
Kinderleicht zum KindergeldNachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten. weiter
Bildungspaket - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport
Sie können für Babys, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, eine Pauschale von monatlich 15 Euro erhalten, wenn die Kinder oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld), dem SGB XII ... weiter
Bildungspaket - Ansparen für Freizeiten
Innerhalb des Bewilligungszeitraums können die monatlichen Beträge (15 Euro Pauschale pro Monat) auch angespart werden, beispielsweise um eine Ferienfreizeit zu finanzieren. Die Teilhabebeträge können für einen Zeitraum von ... weiter
Bildungspaket - Kostenerstattung für Lernförderung
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem ... weiter
Bildungspaket - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Kita und Hort
Das Mittagessen in Kitas und Horten ist in Hamburg für alle Kinder kostenlos. Es ist nichts Zusätzliches zu veranlassen. weiter
Bildungspaket - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),Bezieher von Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem ... weiter
Bildungspaket - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem ... weiter
Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen ... weiter
ELStAM, Arbeitnehmer, Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre
Freibeträge für leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder, die am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag durch das Finanzamt monatlich als Lohnsteuerabzugsmerkmale berü ... weiter