
8 Dienstleistungen gefunden für "Nachbeurkundung"
Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Hat jemand im Ausland geheiratet, kann beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (das Familienbuch auf Antrag gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr) ... weiter
Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Hat jemand im Ausland eine Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe begründet, kann beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden, dass dies im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet wird. Grundsätzlich werden ... weiter
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein ... weiter
Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden. weiter
Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen. weiter
Geburt im Ausland beurkunden lassen
Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister ... weiter
Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
Wenn Sie während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff ein Kind bekommen, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der/die Schiffsführende nimmt eine Niederschrift auf und leitet diese an das ... weiter
Steuerklasse Änderung bei Eheschließung beantragen
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen. weiter
ELSTER (elektronische Steuererklärung)