Hauptzollamt Hamburg
Vollstreckung von Kindergeld-Rückforderungen
Unrechtmäßig bezogenes Kindergeld wird von der Familienkasse zurückgefordert. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nach, kann es zur Vollstreckung (z. B. Pfändung von Sachen) des fälligen Betrages durch das Hauptzollamt...
Unrechtmäßig bezogenes Kindergeld wird von der Familienkasse zurückgefordert. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nach, kann es zur Vollstreckung (z. B. Pfändung von Sachen) des fälligen Betrages durch das Hauptzollamt Hamburg-Stadt kommen.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 249 Abs.1 Satz 3 AO, 4, 5 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)
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Infos zur Einrichtung
Postfachadresse für Kfz-Steuer: Postfach 11 14 84, 20414 Hamburg
Öffentliche Verkehrsanbindung
Bus 111 Osakaallee, U4 Überseequartier
Suchwörter: Nichtrückzahlung überzahltes Kindergeld Kindergeld Rückzahlungsaufforderung Beitreibung von Kindergeldrückforderungen
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024