Hauptzollamt Hamburg

Vollstreckung von Kindergeld-Rückforderungen

Unrechtmäßig bezogenes Kindergeld wird von der Familienkasse zurückgefordert. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nach, kann es zur Vollstreckung (z. B. Pfändung von Sachen) des fälligen Betrages durch das Hauptzollamt...

Unrechtmäßig bezogenes Kindergeld wird von der Familienkasse zurückgefordert. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht freiwillig nach, kann es zur Vollstreckung (z. B. Pfändung von Sachen) des fälligen Betrages durch das Hauptzollamt Hamburg-Stadt kommen. 

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 249 Abs.1 Satz 3 AO, 4, 5 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)

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Adresse und Kontakt

Telefonnummer

+49 40 80003-0

Infos zur Einrichtung

Postfachadresse für Kfz-Steuer: Postfach 11 14 84, 20414 Hamburg

Öffentliche Verkehrsanbindung

Bus 111 Osakaallee, U4 Überseequartier

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