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Heimarbeit anzeigen, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Heimarbeit ausgeben für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie eine Meldung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und das Ordnungsamt abgeben. weiter

Heimarbeitsanzeige nach dem Heimarbeitsgesetz

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