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Berufserlaubnis / Berufsurkunde als pharmazeutisch-technische Assistentin / pharmazeutisch-technischer Assistent beantragen

Wenn Sie Ihr Staatsexamen zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie hier Ihre Berufserlaubnis (Urkunde) beantragen. weiter

Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

Beantragung der Berufserlaubnis als pharmazeutisch-technische Assistentin oder Assistent aus Drittstaaten

Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. weiter

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

Beantragung der Berufserlaubnis als pharmazeutisch-technische Assistentin oder Assistent aus EU/EWR/Schweiz

Sie möchten in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. weiter

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Gesundheitsfachberufe

Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. weiter

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

Zu den Pharmazeutischen Prüfungen anmelden

Bevor Sie eine Approbation als Apothekerin oder Apotheker erhalten können, müssen Sie die pharmazeutischen Prüfungen bestehen. weiter

Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker mit Berufsabschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz beantragen

Sie haben im Ausland eine Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. weiter

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung

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