Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Sielanschluss- und Benutzungszwang
Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Antrag und Bauvorlagen.
Zu Beachten
Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sielanschlüsse nach § 7 HmbAbwG liegt jetzt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)
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Beschreibung der Leistung
Sielanschluss an die öffentliche Abwasseranlage: Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage (Schmutz-, Misch-, oder Regenwassersiel) angeschlossen werden, bedarf der Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG. Für alle Grundstücke erteilt diese Genehmigung die Hamburger Stadtentwässerung Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Bernd Neuring / Evelyn Salzmann, Telefon: 040 / 7888 82 -114 / -116, sielanschluss@hamburgwasser.de Sielkataster, Leitungspläne: 040 / 7888 82 112, anlageninfo@hamburgwasser.de
Adresse und Kontakt
Adresse
Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Billhorner Deich 2 20539 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-15 Uhr
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 15/21 Baron-Voght-Str. (Mitte)
Suchwörter: Schmutzwasserbeseitigung - Sielanschluss Regenwasserbeseitigung - Sielanschluss Abwasserbeseitigung - Sielanschluss Abwasserableitung - Sielanschluss Abwasserleitungen - Sielanschluss Sielleitungen - Sielanschluss Sielanschlusszwang Benutzungszwang
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024