Beschränkte Steuerpflicht, Einkommensteuer, Zuständigkeit nach Namen
Die Besteuerung von beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen wird innerhalb Hamburgs von drei verschiedenen Finanzämtern durchgeführt. Beschränkt einkommensteuerpflichtig ist eine natürliche Person ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im...
Die Besteuerung von beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen wird innerhalb Hamburgs von drei verschiedenen Finanzämtern durchgeführt.
Beschränkt einkommensteuerpflichtig ist eine natürliche Person ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die inländische Einkünfte bezieht.
Es sind drei Fälle von beschränkter Einkommensteuerpflicht zu unterscheiden, für die jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen.
- Es werden mehrere Arten inländischer Einkünfte erzielt.
Für sämtliche Fälle der beschränkten Steuerpflicht (mit Ausnahme von 2. und 3.) im Rahmen der Einkommensteuer ist das Finanzamt Hamburg-Nord zuständig. - Es wird nur inländischer Arbeitslohn bezogen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Finanzamt, welches für die Besteuerung des Arbeitgebers zuständig ist (s. Link). - Es wird nur inländische Rente bezogen.
Für Rentenempfänger im Ausland (RIA) ist deutschlandweit das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.- Anschrift: Finanzamt Neubrandenburg (RiA), Postfach 110140, 17041 Neubrandenburg
- Telefon: +49 395 44222 – 47000, Fax: +49 395 44222 – 47100
- E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Zusätzlich besteht ein vierter Fall der „unechten“ beschränkten Steuerpflicht, wenn ein Antrag gestellt wird, als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt zu werden. In dem Fall ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich das (Haupt-)Vermögen der Person befindet, z. B. die vermietete Immobilie.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- natürliche Person
- kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
- inländische Einkünfte
Benötigte Unterlagen
- Steuererklärung sowie dazugehörige Unterlagen und Nachweise
- Bescheinigung über Einkünfte im Ausland
Fristen
Für die Frist zur Abgabe der Steuererklärung s. Links.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Beschränkte Einkommensteuerpflicht: § 1 Absatz 4 Einkommensteuergesetz
Zuständigkeiten:
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024