Rentenbezugsmitteilungsverfahren
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren ermöglicht die zutreffende steuerliche Erfassung der Rentenzahlungen. Die Rentenversicherungsträger übermitteln die Rentenbezugsmitteilungen (RBM) an die Zentrale Zulagenstelle fü...
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren ermöglicht die zutreffende steuerliche Erfassung der Rentenzahlungen.
Die Rentenversicherungsträger übermitteln die Rentenbezugsmitteilungen (RBM) an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). In den RBM sind die vom Rententräger gezahlten Beträge enthalten. Die ZfA sammelt die Daten und leitet sie an die Landesfinanzverwaltungen und an die zuständigen Finanzämter weiter. Über die Steueridentifikationsnummer können die Rentenbezugsmitteilungen dem richtigen Rentenbezieher zugeordnet werden.
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren gilt seit dem Kalenderjahr 2005.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Hilfe ist bei ehrenamtlichen Rentenberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und Angehörigen der steuerberatenden Berufe erhältlich. Für die Ausgabe von Steuererklärungsvordrucken und die Klärung von Einzelfragen stehen die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter zur Verfügung.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Alterseinkünfte Rentenbezügemitteilungen Besteuerung von Renten
Letzte Aktualisierung: 17.08.2022