Hauptzollamt Hamburg
Zölle und Verbrauchsteuern
Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen...
Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen Zollverwaltung nicht vor.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
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Zu Beachten
Informationen zu allen Zollangelegenheiten erhalten Sie vom Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden. Privatperson unter 0351 44834-510, Unternehmen unter 0351 44834-520, englischsprachige Anrufer unter 0351 44834-530. Bei Fragen zu einem laufenden Antragsverfahren zur Bewilligung von Verfahrenserleichterungen, zu Ihrer Zollabfertigung oder anderen eingeleiteten Verfahren wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt oder an das abfertigende Zollamt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
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Formulare, Services & Links
Adresse und Kontakt
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Do 8.30-14.30, Fr 7.30-13.30 Uhr.
Infos zur Einrichtung
Postfachadresse für Kfz-Steuer: Postfach 11 14 84, 20414 Hamburg
Öffentliche Verkehrsanbindung
Bus 111 Osakaallee, U4 Überseequartier
Suchwörter: Zollvorschriften Hauptzollämter Hauptzollamt Zollämter Zollamt Zollangelegenheiten Verbrauchsteuern Zölle Zollauktion Energiesteuer Tabaksteuer Branntweinsteuer Kaffeesteuer Biersteuer Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer nach der Alkopopsteuer Alkopopsteuer Kernbrennstoffsteuer EMCS Excise Movement and Control System Stromsteuer Einfuhrumsatzsteuer Mineralölsteuer Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein importiertes Fahrzeug Zollversteigerungen Kfz Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein importiertes Fahrzeug
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024