31 Dienstleistungen gefunden für "Schwerbehinderte"

Bürgergeld für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen

Die Leistungen werden in Hamburg von Jobcenter team.arbeit.hamburg erbracht.   Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort. weiter

Parkerleichterung für Schwerbehinderte (blauer Ausweis)

Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) erhalten auf Antrag vom LBV die Genehmigung, mit einem Fahrzeug bestimmte Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Dies beinhaltet: - ... weiter

Parkerleichterung für Schwerbehinderte (orangener Ausweis)

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine für die Bundesrepublik Deutschland gültige gebührenfreie - orange Parkerleichterung -  beantragen. Über die Erteilung sämtlicher ... weiter

Halten und Parken, Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen mit einer Schwerbehinderung die Möglichkeit, eine Parkerleichterung zu beantragen. weiter

Kfz-Steuer Hamburg - Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Personen

Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor. Die Art ... weiter

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung beantragen

Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. weiter

Halten und Parken, Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr blauer oder orangefarbener Parkausweis verloren gegangen ist, zum Beispiel durch Diebstahl, können Sie ein Ersatzdokument beantragen. weiter

Zahlungspflicht der Arbeitgeber bei Nichterreichen der vorgesehenen Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber müssen eine Ausgleichsabgabe leisten, wenn Sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. weiter

Arbeitsuchend melden

Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Haben Sie weniger als 3 Monate vorher vom Ende ... weiter

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