Wohnberechtigungsbescheinigungen

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell....

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig, es kann aber auch jemand bevollmächtigt werden.

Die Wohnberechtigungsbescheinigungen sind nur im Hamburger Stadtgebiet gültig..

Wird ein Dringlichkeitsschein ausgestellt, so ist auch eine Wohnraumvermittlung möglich.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.
  • Persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig, es kann aber auch jemand bevollmächtigt werden.
  • Dringlichkeitsschein zusätzlich: mindestens drei Jahren mit alleiniger bzw. Hauptwohnung in Hamburg gemeldet

Benötigte Unterlagen

Grundsätzlich:

  • Ausgefüllter Antrag und für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung,
  • Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen
  • evtl. Heiratsurkunde
  • aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich (z.B.ärztl. Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung/Mietvertrag u.a.).

Darüber hinaus gehende Nachweise werden bei Bedarf abgefordert, bitte geben Sie auf dem Antrag dafür Ihre Telefonnummer an.

Zu Beachten

Auswärtige Wohnungssuchende können in jedem der 7 Hamburger Bezirksämter einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen oder einen bereits vorhandenen Wohnberechtigungsschein vorlegen.

Einen Dringlichkeitsschein kann nur erhalten, wer seit mindestens drei Jahren mit alleiniger bzw. Hauptwohnung in Hamburg gemeldet ist.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Wohnberechtigungsscheine müssen schriftlich beantragt werden.

Dauer

Der Antragsteller erhält die Wohnberechtigungsbescheinigung schnellstmöglich, wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühr direkt bezahlt wird.

Gebühren

Je nach Einzelfall 9-20 EUR.

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