Himmel-Hintergrund Beratungsstelle Gewaltprävention
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Hinweise bei Verdacht häuslicher Gewalt Hinweise: Vorgehen bei dem Verdacht häuslicher Gewalt

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Grundsätzlich gilt als Regelaufgabe des schulischen Personals die aufmerksame Wahrnehmung von psychischer Beeinträchtigung, körperlichen Beschwerden und akuten Verletzungen gegenüber Schüler/-innen.

Hinweise: Vorgehen bei dem Verdacht häuslicher Gewalt

Als Leitmotive der nachfolgenden Handlungsschritte gelten die Garantenstellung der Institution Schule, die Handlungsnotwendigkeit beim Verdacht einer akuten Kindeswohlgefährdung und die Berücksichtigung eines „worst-case-Szenarios“.

Alle wahrgenommenen bzw. von Kindern und Jugendlichen mitgeteilten Hinweise bzw. Verdachtsmomente sind unverzüglich an die Klassenlehrkraft weiterzuleiten. Besonders Verdachtsmomente bzw. Hinweise („red flags“) bei familiärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche können wie folgt beschrieben werden:

  • Hinweise auf körperliche Misshandlungstaten (z.B. Striemen, Griffmarken, Abdrücke von Gegenständen, Fesselmarken, Kontaktverbrennungen)
  • Verletzungen, die nicht mit der Erklärung, wie sie entstanden sind, übereinstimmen (ggf. auch unterschiedliche Erklärungen der Eltern und des Kindes, Verletzungen untypisch für den Unfallhergang)
  • Verschiedene Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien
  • Fortsetzung des Gewalthandelns gegenüber dem Kind bzw. den Kindern durch Familienmitglieder
  • Vorenthaltung von gesundheitlicher Fürsorge und Behandlung (z. B. Verzögerung zwischen Zeitpunkt der Verletzung und Aufsuchen einer ärztlichen Behandlung)
  • Vorenthaltung von Erziehung und Bildung (gehäufte Krankmeldungen, Verweigerung der Beteiligung an Ausflügen, Klassenreisen oder sportlichen Aktivitäten)
  • Nicht nachvollziehbare, nicht glaubhafte bzw. wiederholte Abmeldungen von der Schule (z.B. ohne Angabe des Verbleibs des Kindes bzw. der Sicherung der Beschulung, wiederholter Umzug beim Auftreten von Verdachtsmomenten)
  • Andauernde Beschwerden, die keine offensichtliche physische Ursache haben


Bei nicht eindeutigen Verdachtsmomenten ist vor Einleitung weiterer Maßnahmen die Rücksprache mit REBUS und dem bezirklichen Jugendamt zu halten, ggf. die Einschaltung des schulärztlichen Dienstes zu prüfen.

Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:

Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de  

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