- Aktives Zugehen auf misshandelte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Klassenführung – ggf. vertrauliches Gespräch mit dem Kind bzw. Jugendlichen zur Abklärung der Sachlage führen (geeignete Rahmenbedingungen herstellen, offene Gesprächsführung ohne Verurteilung sicherstellen, Transparenz bzgl. weiterer Schritte und Maßnahmen gewährleisten)
- Abstimmung der vorliegenden Informationen zwischen Klassenführung, Beratungslehrkraft und Schulleitung und der sich daraus ableitenden Gefährdungslage, ggf. Beratung durch die zuständige REBUS oder die Beratungsstelle Gewaltprävention (Tel. 428 63 6244)
- Information des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen unter Hinweis auf die Leitmotive der Schule über das Vorgehen der Schule.
- Bei Akutfällen: Entscheidungen und Vereinbarungen bzgl. des weiteren Vorgehens:
- Bei akuter weiterer Gewalthandlungen oder -androhungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Tel. 110)
- beim dringenden Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) sofortige Einschaltung des bezirklichen Jugendamtes bzw. des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND, Tel. 428 49 -0)
- medizinische Versorgung eines eindeutig misshandelten Opfers (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf 112, Vorstellung im Kompetenzzentrum des UKE
- Information der Sorgeberechtigten (ggf. nach Inobhutnahme) über das Vorgehen und die offizielle Einschaltung anderer Institutionen und Behörden
Einschalten wichtiger Institutionen - Schulleitung informiert REBUS, die Beratungsstelle Gewaltprävention und die Schulaufsicht (»Besonderes Vorkommnis«)
- Bei Gewalthandlungen und -androhungen fortgesetzte Kooperation mit der Polizei und dem Jugendamt
- Dokumentation des Vorfalls bzw. der Verdachtshinweise, des Vorgehens und der Ansprechpartner anderer Institutionen und Behörden
Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen - Aussprache von Hausverboten gegenüber gewalttätigen oder gewaltandrohenden Sorgeberechtigten oder anderen Familienmitgliedern, sofern sich Übergriffe oder Bedrohungen im schulischen Kontext ereignet haben
- Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft (ggf. Telefonate, Besuche, vorlaufender Kontakt)
- Ständiger Kontakt zu den zuständigen Fachkräften anderer Institutionen und Behörden
- Dokumentation der Kontaktaufnahme, ggf. des Genesungsverlaufs und weiterer Maßnahmen/Verabredungen
Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag - Bei längeren Ausfallzeiten seitens des betroffenen Kindes/Jugendlichen ist vor der Rückkehr ein Beratungsgespräch (KL, BL/SL) in der Schule zu führen
- à Festlegung der Rahmenbedingungen für die Rückkehr in die Klasse
- à Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners - Bei Umschulungen ist ein ausführliches Übergabegespräch zwischen den Schulen zu führen
- Klassengespräch zur Re / Integration des Opfers (Unterstützung durch BL)
- Fortlaufender Kontakt zum zuständigen Jugendamt
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de