Himmel-Hintergrund Beratungsstelle Gewaltprävention
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Checkliste bei Verdacht auf häusliche Gewalt Checkliste bei Verdacht auf häusliche Gewalt:

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Sofortmaßnahmen

Checkliste bei Verdacht auf häusliche Gewalt:

  1. Aktives Zugehen auf misshandelte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Klassenführung – ggf. vertrauliches Gespräch mit dem Kind bzw. Jugendlichen zur Abklärung der Sachlage führen (geeignete Rahmenbedingungen herstellen, offene Gesprächsführung ohne Verurteilung sicherstellen, Transparenz bzgl. weiterer Schritte und Maßnahmen gewährleisten)
  2. Abstimmung der vorliegenden Informationen zwischen Klassenführung, Beratungslehrkraft und Schulleitung und der sich daraus ableitenden Gefährdungslage, ggf. Beratung durch die zuständige REBUS oder die Beratungsstelle Gewaltprävention (Tel. 428 63 6244)
  3. Information des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen unter Hinweis auf die Leitmotive der Schule über das Vorgehen der Schule.
  4. Bei Akutfällen: Entscheidungen und Vereinbarungen bzgl. des weiteren Vorgehens:
    - Bei akuter weiterer Gewalthandlungen oder -androhungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Tel. 110)
    - beim dringenden Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) sofortige Einschaltung des bezirklichen Jugendamtes bzw. des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND, Tel. 428 49 -0)
    - medizinische Versorgung eines eindeutig misshandelten Opfers (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf 112, Vorstellung im Kompetenzzentrum des UKE
    - Information der Sorgeberechtigten (ggf. nach Inobhutnahme) über das Vorgehen und die offizielle Einschaltung anderer Institutionen und Behörden


    Einschalten wichtiger Institutionen
  5. Schulleitung informiert REBUS, die Beratungsstelle Gewaltprävention und die Schulaufsicht (»Besonderes Vorkommnis«)
  6. Bei Gewalthandlungen und -androhungen fortgesetzte Kooperation mit der Polizei und dem Jugendamt
  7. Dokumentation des Vorfalls bzw. der Verdachtshinweise, des Vorgehens und der Ansprechpartner anderer Institutionen und Behörden


    Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen
  8. Aussprache von Hausverboten gegenüber gewalttätigen oder gewaltandrohenden Sorgeberechtigten oder anderen Familienmitgliedern, sofern sich Übergriffe oder Bedrohungen im schulischen Kontext ereignet haben
  9. Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft (ggf. Telefonate, Besuche, vorlaufender Kontakt)
  10. Ständiger Kontakt zu den zuständigen Fachkräften anderer Institutionen und Behörden
  11. Dokumentation der Kontaktaufnahme, ggf. des Genesungsverlaufs und weiterer Maßnahmen/Verabredungen



    Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag 
  12. Bei längeren Ausfallzeiten seitens des betroffenen Kindes/Jugendlichen ist vor der Rückkehr ein Beratungsgespräch (KL, BL/SL) in der Schule zu führen
    - à Festlegung der Rahmenbedingungen für die Rückkehr in die Klasse
    - à Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners
  13. Bei Umschulungen ist ein ausführliches Übergabegespräch zwischen den Schulen zu führen
  14. Klassengespräch zur Re / Integration des Opfers (Unterstützung durch BL)
  15. Fortlaufender Kontakt zum zuständigen Jugendamt

Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:

Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de  

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