Sofortmaßnahmen
- Einschreiten der Lehrkräfte, Unterbindung des Geschehens, Distanz zwischen Kontrahenten
- Sofortige Information über Gewalthandlung an Schulleitung und Klassenleitung
- Versorgung des Opfers sicherstellen (z. B. Erstversorgung in der Schule, Arzt oder Notruf 112)
- Bei Gefahr im Verzug: Einschaltung der Polizei - Tel. 110)
- Grenzziehung durch Schulleitung und ggf. Suspendierung des/der Tatverdächtigen (HmbSG § 49 Abs. 7)
Einschalten wichtiger Institutionen
- Information der Sorgeberechtigten (Opfer, Tatverdächtige)
- Information der zuständigen Institutionen (Meldebogen für Gewaltvorfälle), inkl. Dokumentation des Vorfalls.
Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen
- Bearbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft (Klasse, Elternbrief usw.)
- Opferbegleitung (z.B. telefonischer Kontakt, Hausbesuch)
- Dokumentation des Vorfalls
- Einleitung von schulischen Ordnungsmaßnahmen (Anhörungen, Klassenkonferenz usw.)
Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag
- Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen:
- Aspekte: Reue des Täters, Angst des Opfers, Wirkung in der Schule
- Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen (von Verweis bis Umschulung)
- eventuell schulpsychologische Stellungnahme
- Integration des Opfers
- Integration und fachliche Begleitung des Täters (in alter oder neuer Schule)
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de