Gesucht werden insgesamt etwa 9.800 Kandidat:innen. Etwa 4.600 werden dann ab dem kommenden Jahr als Schöff:innen an den Amtsgerichten und am Landgericht eingesetzt. Die ehrenamtlichen Richter:innen in der Strafgerichtsbarkeit werden als Schöff:innen bezeichnet. Weitere rund 320 ehrenamtliche Richter:innen werden am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht eingesetzt. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
Interessierte und auch amtierende ehrenamtliche Richter:innen im Bezirk Bergedorf bewerben sich bis Ende März entweder postalisch oder per Mail unter:
Bezirksamt Bergedorf
Schöffenwahl 2023
Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg
E-Mail: schoeffen@bergedorf.hamburg.de
Ab April beschließt die Bezirksversammlung Bergedorf bzw. der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagslisten. Die Wahlen finden voraussichtlich im Herbst statt. Gewählt werden Bewerber:innen, die bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Sie müssen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.
Schöff:innen wirken in Straf- und Jugendstrafsachen bei der Verhandlung und der Urteilsfindung am Amts- bzw. Landgericht mit. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet. Die Arbeitgeber:innen müssen sie freistellen. Für ihren Einsatz erhalten Schöff:innen eine Entschädigung unter anderem für den Verdienstausfall, die Fahrtkosten und den Zeitaufwand. Die Zahl der Schöff:innen ist so bemessen, dass jede und jeder von ihnen voraussichtlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass diese Zahl überschritten wird, wenn eine Verhandlung mit mehreren Fortsetzungsterminen stattfindet.
Während ihrer Amtszeit stehen den ehrenamtlichen Richter:innen in allen Gerichten die Schöffengeschäftsstellen für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen und Hinweise zur Bewerbung finden interessierte Bürger:innen auf der Website zur Schöffenwahl und im Behördenfinder.