Ein historisches Gebäude in roter Farbe.
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Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans Bebauungsplanentwurf Bergedorf 99

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Innovationspark Bergedorf: Fläche für Forschung und Entwicklung östlich Curslacker Neuer Deich und südlich der Bahnstrecke Hamburg – Geesthacht

Bebauungsplan-Entwurf Bergedorf 99

Plangebiet

 

B 99 - Plan

Das Plangebiet befindet sich östlich vom Curslacker Neuer Deich, südlich der Bahnstrecke Bergedorf – Geesthacht und nördlich der Bundesautobahn A 25. Im Plangebiet befinden sich überwiegend Kleingärten, Grabeland, landwirtschaftliche Flächen und Brachflächen. 

Planungsziel

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung gewerblicher Flächen sowie Grünflächen östlich des Curslacker Neuer Deichs geschaffen werden. Ziel ist die Entwicklung des „Innovationspark Bergedorf“, ein Gebiet für forschungs- und innovationsorientierte Betriebe sowie für damit verbundene Anlagen und Einrichtungen; hierbei sollen Erweiterungsflächen für angrenzende Betriebe berücksichtigt werden. Für die Integration des Innovationsparks in die städtebauliche Struktur seiner Umgebung ist insbesondere der Anschluss an den geplanten Radschnellweg bzw. in das Quartier Bergedorf Süd vorgesehen. Des Weiteren sollen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden, aber auch in den Gemarkungen Curslack und Altengamme vorgesehen werden.

Teilweise werden bestehende Kleingartenflächen überbaut. Daher sollen zum Ausgleich neue Kleingartenflächen südlich der Rothenhauschaussee im Bereich Speckenweg entwickelt werden. Hierzu wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Bergedorf 108 gefasst.

Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in geeigneter Weise ausgeglichen werden, teilweise außerhalb des Plangebiets.

Auf einer Teilfläche des Plangebiets wurde eine größere Population der geschützten Zierlichen Tellerschnecke entdeckt. Daher wurde über mehrere Jahre hinweg geprüft, ob die Population auf Flächen in den Vier- und Marschlanden umgesiedelt werden kann. Ergebnis ist, dass die Umsiedlung erfolgen kann. Zwischenzeitlich wurde die Population umgesiedelt.

Verfahrensstand

Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens in seiner Sitzung am 04.03.2009 zugestimmt. Die frühzeitige Plandiskussion fand in Form einer öffentlichen Plandiskussion am 10. Januar 2011 statt. Nach Beratung im Stadtplanungsausschuss wurden die Voruntersuchungen fortgeführt und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss B 02/22 (Amtlicher Anzeiger Nr. 69 Seite 1317) eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss steht auch als Download zur Verfügung (siehe unten).

Das Plangebiet wurde durch den Aufstellungsbeschluss B 01/23 (Amtlicher Anzeiger Nr. 61) geändert. Der Aufstellungsbeschluss steht auch als Download zur Verfügung (siehe unten)"

Die Internetveröffentlichung (öffentliche Auslegung) findet in der Zeit vom 14. August 2023 bis 18. September 2023 statt.

Der Bebauungsplan-Entwurf sowie die Entwürfe der parallelen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms können in diesem Zeitraum im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden:

                                 https://bauleitplanung.hamburg.de

  

 Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen vom 14. August 2023 bis 18. September 2023 montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr am folgenden Ort eingesehen werden:

                                              Bezirksamt Bergedorf

                            Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

                             Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

                                              Wentorfer Straße 38 a

                     2. Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213

                                                 21029 Hamburg

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem ausliegenden Entwurf vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über die Internet-Seite                                https://bauleitplanung.hamburg.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:

                  stadt-und-landschaftsplanung@bergedorf.hamburg.de

Gleichfalls können Stellungnahmen schriftlich an folgende Adresse gesandt werden:

                                          Bezirksamt Bergedorf

                      Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

                                           Wentorfer Straße 38 a

                                                 21029 Hamburg.

Darüber hinaus können Stellungnahmen bei dem vorgenannten Fachamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Für Auskünfte und Beratungen sowie für Niederschriften stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes nach Vereinbarung zur Verfügung, Tel. 040 / 428.91 – 4062.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 des Baugesetzbuchs bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung entnommen werden, und zwar auf der folgenden Internetseite:

                         https://www.hamburg.de/bergedorf/datenschutzerklaerungen/

Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.

Zu Ihren Stellungnahmen kann sich das Bezirksamt Ihnen gegenüber nur dann direkt äußern, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Diese Einwilligung erfolgt, wenn Sie die Stellungnahme online über die Internetseite https://bauleitplanung.hamburg.de übermitteln.

Falls Sie die Stellungnahme per E-Mail oder schriftlich übermitteln, fügen Sie eine ausgefüllte Einwilligungserklärung bei. Das Formular der „Einwilligungserklärung Datenschutzgrundverordnung“ finden Sie als Download auf folgender Internetseite:

                             https://www.hamburg.de/bergedorf/buergerbeteiligung/

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind der zusammenfassende Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit einer Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der Umweltauswirkungen durch die Planung mit Informationen sowie  Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Luft, Klima, Boden, Fläche, Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich Artenschutz, Landschaft und Stadtbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die umweltbezogenen Fachgutachten und alle wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

  

Adressen und Öffnungszeiten sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, finden Sie unten im Bereich „Downloads“ in der Datei „Amtlicher Anzeiger“.

 

Luftbild und weitere Karten

Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen:

www.hamburg.de/bebauungsplaene-online

 

Ansprechpersonen

Frau Schütt, Tel. 040 / 428.91 – 4524

E-Mail. Wiebke.Schuett@bergedorf.hamburg.de

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Wentorfer Straße 38
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