Um eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG zu beantragen, reichen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Sachkundenachweise (z. B. Prüfungsnachweise, Abschlusszeugnisse) sowie ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei Ihrem Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ein. Für den Bezirk Bergedorf wäre dies das Fachamt VS, Abteilung Veterinärwesen, Alte Holstenstraße 65-67, 21029 Hamburg. Alle weiteren örtlich jeweils zuständigen Dienststellen finden Sie bitte hier.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch (+49 40 42891 – 4221) oder per Mail (verbraucherschutz@bergedorf.hamburg.de) an die Mitarbeitenden aus der Abteilung Veterinärwesen im Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.