Ein historisches Gebäude in roter Farbe.
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Fachamt Beteiligung der Öffentlichkeit

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Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Hiernach gibt es zwei Stufen der Beteiligung:

Bau

Beteiligung der Öffentlichkeit

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Veranstalter:in ist der Stadtentwicklungsausschuss der jeweiligen Bezirksversammlung. Der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses leitet die Veranstaltung.

Zeit und Ort der Veranstaltung werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger, durch Plakatierung vor Ort sowie Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

In der öffentlichen Plandiskussion werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.

Sie haben dort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen.

Die Veranstaltung wird protokolliert und vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes ausgewertet. Der Stadtentwicklungsausschuss berät über diese Auswertung in einer seiner darauf folgenden Sitzungen.

2. Internetveröffentlichung (Öffentliche Auslegung)

Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplan-Entwurf wird für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet veröffentlicht, mindestens aber von 30 Tagen. Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts statt.

Der Zeitraum der Veröffentlichung wird im Amtlichen Anzeiger bekanntgegeben. Über die Veröffentlichung berichten zumeist auch die Zeitungen mit Schwerpunkt Bergedorf bzw. Vier- und Marschlande in eigener Verantwortung. Darüber hinaus erfahren Sie den Zeitraum der Veröffentlichung in der Regel auf der Homepage des betreffenden Bezirks.

Für die Dauer der Veröffentlichung können Sie den Bebauungsplanentwurf einsehen und sich von den Mitarbeitenden des Fachamtes erläutern lassen. Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, besteht hierzu die Möglichkeit online, per E-Mail oder Brief. Gleichfalls können Sie Ihre Stellungnahme im Fachamt zu Protokoll geben.

Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis ist ein Abwägungsvorschlag, der dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksversammlung zur Beratung vorgelegt wird. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes, kann eine Beteiligung von Betroffenen oder eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich werden.

Wenn Sie während der Veröffentlichung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie nach Feststellung des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

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