Ein historisches Gebäude in roter Farbe.
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Planen, Bauen, Wohnen Planarten

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Planarten

1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die rechtlich zulässige Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche.

Als vorbereitender Bauleitplan im Maßstab 1:20 000 stellt er die Grundzüge der Planung dar. Er lässt damit Spielraum für die Bebauungspläne, die aus ihm entwickelt werden.

Eine Vielzahl von Planungen und sonstigen Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans. Zur besseren Übersichtlichkeit werden sie zusätzlich in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst.

Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie die "Wachsende Stadt" und die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen eine ständige Überprüfung des Flächennutzungsplans erforderlich.

2. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan setzt die möglichen Nutzungen der Grundstücke fest, die in seinem Geltungsbereich liegen. Er ist für jedermann rechtsverbindlich.

Aus dem Bebauungsplan kann abgelesen werden, welche Nutzung mit wie vielen Geschossen in welcher Bebauungsdichte für die Grundstücke festgesetzt ist. Darüber hinaus kann die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte überbaubare Fläche erfasst werden.

Bebauungspläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln - § 1 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Bei ihrer Aufstellung sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen - § 1 Abs. 6 BauGB.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Er bezieht sich auf ein bereits präzise umrissenes Projekt, das von einem Investor realisiert werden soll. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird zwischen Investor und Kommune auf Grundlage des Baugesetzbuches abgestimmt. Über einen Durchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem Investor die zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen und die Durchführung des Vorhabens. Der Vorhaben- und Erschließungsplan dient der Umsetzung von Bauprojekten und ersetzt das regelhafte Bebauungsplanverfahren.

Bestehende und im Verfahren befindliche Bebauungspläne sind einsehbar unter "Bebauungspläne online einsehen" des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung.

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