In der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelhaltungen durch direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingestuft. Mit der Stallpflicht in Hamburg soll dieses Eintragsrisiko minimiert und damit die Tiere vor einer Infektion geschützt werden. Daher darf Hausgeflügel aus Haltungen in ganz Hamburg ab 10. Januar 2023 bis auf weiteres nicht mehr ins Freie. Die landesweite Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder –größe, somit sind auch alle Hobbyhaltungen betroffen.
Ab Dienstag, den 10. Januar 2023 gilt:
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden, sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
Verstöße gegen die Verpflichtungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für alle Geflügelhalter:innen ist es aber auch besonders wichtig, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten (§§ 2-4 der Geflügelpest-Verordnung) zu beachten.
Weiterführende Informationen:
- https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
- https://tsis.fli.de/Reports/Info_SO.aspx?ts=015&guid=1bd3a70f-7002-431a-94ff-f71f6b265295
- https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/
Fragen zur Geflügelpest beantwortet:
Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Veterinärwesen
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