
Der Senat hat am 12. November 2013 beschlossen, erhaltene Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in einem einheitlichen Rahmen im Internet zu veröffentlichen und die von den hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen*) geleisteten Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen in diese Berichterstattung einzubeziehen. Spenden sind Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die eine bestimmte Maßnahme oder Ziele fördern wollen und dafür keine Gegenleistung erwarten. Sponsoring ist die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung durch eine natürliche oder juristische Person, die für die Förderung eine Gegenleistung erwartet. Diese erfolgt in der Regel zu Marketingzwecken durch die Nennung des Namens des Sponsors, ggf. in Verbindung mit seinem Logo, zum Beispiel auf Plakaten oder Programmheften. Mäzenatische Schenkungen sind Zuwendungen durch Privatpersonen, denen es ausschließlich um die Förderung des jeweiligen öffentlichen Zwecks geht. Aufgrund eines Ersuchens der Hamburgischen Bürgerschaft wurden die Wertgrenzen ab dem zweiten Kalenderhalbjahr 2013 für erhaltene Zuwendungen auf 5.000 Euro und für geleistete Zuwendungen auf 2.500 Euro gesenkt.
| Behörde / Amt | Berichte über Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen |
1. und 2. Halbjahr 2016 | Senatsämter | |
Senatskanzlei | ||
Personalamt | Für das 1. und 2. Halbjahr 2016: Entfällt. | |
Fachbehörden | ||
Justizbehörde | Für das 1. und 2. Halbjahr 2016: Entfällt. | |
Behörde für Schule und Berufsbildung | ||
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung/Behörde für Wissenschaft und Forschung **) | ||
Kulturbehörde | Bericht 1. Halbjahr 2016 Bericht 2. Halbjahr 2016 | |
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration | Bericht 1. Halbjahr 2016 Bericht 2. Halbjahr 2016 | |
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz | Für das 1. und 2. Halbjahr 2016: Entfällt. | |
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen **) | ||
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation | Bericht 1. Halbjahr 2016 Bericht 2. Halbjahr 2016 | |
Behörde für Inneres und Sport | Bericht 1. Halbjahr 2016 Bericht 2. Halbjahr 2016 | |
Behörde für Umwelt und Energie **) | Bericht 1. Halbjahr 2016 Bericht 2. Halbjahr 2016 | |
Finanzbehörde | ||
Bezirksämter ***) | ||
Hamburg-Mitte | ||
Altona | Bericht 1.Halbjahr 2016 Bericht 2.Halbjahr 2016 | |
Eimsbüttel | Für das 1. und 2. Halbjahr 2016: Entfällt. | |
Hamburg-Nord | Für das 2. Halbjahr 2016: Entfällt | |
Wandsbek | Für das 1. Halbjahr 2016: Entfällt. Bericht 2. Halbjahr 2016 | |
Bergedorf | Bericht 1. Halbjahr 2016 Für das 2. Halbjahr 2016: Entfällt. | |
Harburg | Für das 1. Halbjahr 2016: Entfällt. | |
Erläuterung | ||
Entfällt. | Berichtspflichtige Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden oder mäzenatischen Schenkungen wurden weder angenommen noch geleistet. |
*) Berichtspflichtig sind insoweit die direkten und bestimmte indirekte Mehrheitsbeteiligungen. Direkte Mehrheitsbeteiligungen sind Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg oder die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) direkt mehrheitlich beteiligt sind (öffentliche Unternehmen). Es wird hier aber auch über die indirekten Mehrheitsbeteiligungen berichtet, soweit
- sie die Kriterien einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Handelsgesetzbuch (HGB) erfüllen,
- es sich um Mehrheitsbeteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg handelt oder die HGV eine Mehrheit an der Beteiligung hält und
- es sich um eine Beteiligung 2. Grades der Freien und Hansestadt Hamburg oder der HGV handelt.
**) Zum 1. Juli 2015 wurden die Behörden neu gegliedert.
***) Die Bezirksämter haben in ihrem Zuständigkeitsbereich keine berichtspflichtigen Unternehmen.