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Rechtliche Betreuung Beratung und Informationen für Berufsbetreuer:innen

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Berufsbetreuer

Berufsbetreuer:innen üben das Amt des rechtlichen Betreuers oder der rechtlichen Betreuerin gewerbsmäßig aus. Sie werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem ihre Eignung vom Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz beurteilt wurde. Als geeignet werden im allgemeinen Personen mit juristischen, sozialen und helfenden Berufen angesehen. 

Rechtliche Betreuer:innen verfügen über besondere Kenntnisse in den Bereichen Sozialpädagogik, Psychiatrie, Psychologie, Medizin, Behinderung aber auch im Bereich des Rechts (Betreuungsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht etc.) und haben die Bereitschaft zur Fortbildung und Hospitation in den oben genannten Bereichen, sowie zu den Themen Psychische Erkrankungen, Geriatrie und Gerontologie.
Berufsbetreuer:innen haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person für ihn oder sie zu handeln.

Die Möglichkeit für eine ständige Tätigkeit als Berufsbetreuer:in beruht nicht allein auf einer beruflichen Qualifikation, sondern ist zugleich unter Berücksichtigung des Bedarfs der zu betreuenden Personen zu beurteilen. Das Bezirksamt Altona kann keine Zusicherung geben, dass im Hinblick auf einen begrenzten, auf besondere Einzelfälle bezogenen Betreuungsbedarf i. S. eines kontinuierlichen Vorschlags jede:r Interessent:in berücksichtigt werden kann.

Weitere Informationen über das Berufsfeld Berufsbetreuung finden Sie u.a. hier:

Bundesverband der Berufsbetreuer e.V.
https://www.berufsbetreuung.de/
Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.
http://www.bvfbev.de
Online-Lexikon Betreuungsrecht
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Hauptseite
Betreuungsgerichtstag e.V.
http://www.bgt-ev.de​​​​​​​

Die Betreuungsrechtsreform 01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 tritt das neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 ist es, das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen zu stärken. Zugleich soll die Qualität der gesetzlichen Betreuung verbessert werden. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer:innen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen regelt ab dem 01.01.2023 das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Hinweis zum Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer:innen

Sie haben ab dem 01.01.2023 die Möglichkeit sich bei Ihrer Stammbehörde zu registrieren.

Bitte nutzen Sie hierfür die bereitgestellten Anträge und Erklärungen. 

Sie können Ihren Antrag per Post an die Betreuungsstelle oder per Mail an berufsbetreuung@altona.hamburg.de senden.

Außerdem können Sie mit dem Onlinedienst für Berufsbetreuer (m/w/d) 
einen Antrag auf Registrierung stellen, Änderungen bei Ihrer bestehenden Tätigkeit mitteilen oder erforderliche Nachweise hochladen.

Ihr Antrag kann erst nach dem vollständigen Eingang aller Unterlagen bearbeitet werden. Bitte sehen Sie, im Hinblick auf ein zu erwartendes hohes Arbeitsaufkommen, davon ab, vor dem Ablauf der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von 3 Monaten, den Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu erfragen.

Anträge und Erklärungen

Bitte laden Sie die Anträge runter, wenn Sie diese am PC oder Laptop bearbeiten möchten. Die Onlineversion ist nicht für die Bearbeitung freigegeben​​​​​​​.

Informationsschreiben und Mustervorlagen


FAQs


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