
Zum 1. September 2009 sind in das Betreuungsrecht Regelungen zur Patientenverfügung aufgenommen worden. Durch sie wird beschrieben, was eine Patientenverfügung ist und in welcher Weise Ärzte, rechtliche Vertreter und Gerichte den in einer Patientenverfügung abgefassten Willen zu beachten haben. Die digitale Version der Broschüre sowie Textbeispiele für Verfügungen und Vollmachten finden Sie unten auf dieser Seite.
Bezug:
Die Broschüre ist beim Broschürenservice der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Kontaktdaten siehe unten links) erhältlich. Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht und den Hamburger Betreuungsvereinen.
Weitere Informationen:
Kurzinformationen (mehrsprachig) zum Thema “Vorsorgevollmachten“ und “Rechtliche Betreuung“ stehen in deutscher, englischer, französischer, türkischer und russischer Sprache zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtliche Betreuung" finden Sie unter www.hamburg.de/betreuungsrecht. Bitte beachten Sie auch die Broschüren "Wegweiser Betreuungsrecht" und "Ratgeber für Bevollmächtigte".
Speziell zum Thema Patientenverfügung informiert auch eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz.