
Diese Broschüre enthält anschauliche Beispiele und praktische Tipps zu den Themen “Vollmachten“, “Betreuungsverfügungen“ und “Patientenverfügungen“.
Zum 1. September 2009 sind in das Betreuungsrecht Regelungen zur Patientenverfügung aufgenommen worden. Durch sie wird beschrieben, was eine Patientenverfügung ist und in welcher Weise Ärzte, rechtliche Vertreter und Gerichte den in einer Patientenverfügung abgefassten Willen zu beachten haben.
Die digitale Version der Broschüre sowie Textbeispiele für Verfügungen und Vollmachten finden Sie unten auf dieser Seite.
Bezug:
Die Broschüre ist als Download und beim Broschürenservice der Sozialbehörde (Kontaktdaten siehe unten) erhältlich. Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht und den Hamburger Betreuungsvereinen.
Bitte beachten:
In der Broschüre „Ich sorge vor!“ ist auf Seite 50 beim Betreuungsverein Insel e.V. für Harburg und Wilhelmburg eine neue Anschrift zu beachten. Der Betreuungsverein ist aktuell im
Schloßmühlendamm 1
21073 Hamburg
Tel. 040 – 380 38 36 850
Fax 040 – 380 38 36 859
zu erreichen.
Weitere Informationen:
Kurzinformationen (mehrsprachig) zum Thema “Vorsorgevollmachten“ und “Rechtliche Betreuung“ stehen in deutscher, englischer, französischer, türkischer und russischer Sprache zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtliche Betreuung" finden Sie unter www.hamburg.de/betreuungsrecht. Bitte beachten Sie auch die Broschüren "Wegweiser Betreuungsrecht" und "Ratgeber für Bevollmächtigte".
Speziell zum Thema Patientenverfügung informiert auch eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz.