Die Betreuungsrechtsreform
Zum 1. Januar 2023 tritt das neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 ist es, das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen zu stärken. Zugleich soll die Qualität der gesetzlichen Betreuung verbessert werden. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer:innen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen regelt ab dem 01.01.2023 das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).
Wir sind daher dabei unsere Homepage für Sie zu überarbeiten. Gern stehen wir Ihnen bereits jetzt in unseren Servicezeiten für persönliche, telefonische oder auch online-Beratungen zur Verfügung!
Informationen des Bundesministeriums für Justiz finden Sie hier.
Aufgaben der Betreuungsstelle Hamburg
Information und Beratung
Informationen zur rechtlichen Betreuung
Die Betreuungsstelle Hamburg
- unterstützt die Betreuungsgerichte bei der Entscheidung, ob ein rechtlicher Betreuer zu bestellen ist und schlagen ggf. eine geeignete Betreuungsperson vor
- prüft im Betreuungsverfahren, ob vorrangige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, die eine rechtliche Betreuung vermeiden könnten, in Frage kommen
- unterstützt und berät Hamburger Berufsbetreuer und koordiniert Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen.
Die Betreuungsstelle Hamburg finden Sie an drei Standorten:
Betreuungsstelle Hamburg
Abschnitt Altona/Eimsbüttel
Stresemannstraße 163, 5. OG (Neue Flora)
22769 Hamburg
Telefon: +49 40 428 63-5452
Fax: +49 40 4279-02077
E-Mail: betreuungsstellen@altona.hamburg.de
Betreuungsstelle Hamburg
Abschnitt Harburg/Bergedorf
Am Inselpark 1
21109 Hamburg
Telefon: +49 40 428 63-5452
Fax: +49 40 4279-02072
E-Mail: betreuungsstellen@altona.hamburg.de
Betreuungsstelle Hamburg
Abschnitte Hamburg-Mitte, Nord und Wandsbek
Winterhuder Weg 31
22085 Hamburg
Telefon: +49 40 428 63-5452
Fax: +49 40 4279-02295