Der Drahtesel ist auf Kurzstrecken fast genauso so schnell wie das Auto und dabei deutlich kostengünstiger, außerdem entfällt die Parkplatzsuche. Daher bieten sich das Fahrrad oder das Lastenrad als Alternative zum Auto an.
Kosten des Dienstradleasings
Für Unternehmen gibt es die Möglichkeit, hochwertige Fahrräder, Elektroräder oder Lastenräder zu leasen. Die Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter und hängen neben dem Wert des Fahrrads von der Laufzeit des Leasingvertrags ab. Einige Anbieter gewähren Rabatte für Fahrradflotten. Versicherungen und Servicepakete werden meist mit angeboten, teilweise sind sie bereits in der Leasingrate enthalten.
Private Nutzung von Diensträdern
Das Dienstrad-Privileg eröffnet Betrieben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern Räder zu überlassen, die diese auch privat nutzen dürfen. Der Arbeitgeber ist immer der Leasingnehmer. Für Räder, die ab dem 1. Januar 2019 geleast werden, gilt:
Wenn der Arbeitgeber die vollen Leasingkosten übernimmt und dem Mitarbeiter das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt, ist die Fahrradüberlassung nach § 3 Nummer 37 EStG ab 2019 steuerfrei.
Bedient der Mitarbeiter die Monatsraten anteilig oder vollständig aus seinem Bruttolohn, muss er den geldwerten Vorteil monatlich versteuern und zwar 0,5 % des Brutto-Listenpreises des Rades in 2019 und 0,25 % ab 2020.
Ausführliche Informationen finden Sie im Steuererlass vom 09.01.2020.
Zur Prüfung der Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und auf Ihre Mitarbeiter empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.
Vorteile des Dienstradleasings
Für das Unternehmen:
- Keine Kapitalbindung
- Geringere Betriebskosten als für Dienstwagen
- Weniger benötigte Parkplätze
- Förderung der Mitarbeitergesundheit
- Bei Privatnutzung von Diensträdern: Zusätzliche Leistung für Mitarbeiter
Für die Mitarbeiter:
- geringere Kosten als beim privaten Leasing - oder sogar die kostenlose Nutzung des Dienstrads, falls der Arbeitgeber die vollen Leasingkosten übernimmt