Arbeitsantritt auf Bewährung
Nach der Ausbildung und unzähligen Bewerbungen soll nun mit Ihrem ersten Arbeitsvertrag ein neues Leben beginnen! Ganz sicher sind Sie bei aller Freude in Ihrem neuen Job allerdings erst, wenn Sie die Probezeit überstanden haben. In der Probezeit werden Sie eingearbeitet und es wird getestet, ob eine Zusammenarbeit beiderseitig zukunftsfähig ist. Die wichtigsten Fakten zur Probezeit sind:
- Die Probezeit dauert in den meisten Fällen zwischen drei und sechs Monaten.
- Dauer und die Bedingungen der Probezeit müssen durch den Arbeitgeber im Arbeitsvertrag aufgelistet werden.
- Während der Probezeit kann dem Arbeitnehmer ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
- Der normale Kündigungsschutz greift nach spätestens 6 Monaten.
Warum gibt es überhaupt eine Probezeit?
Wenn Sie endlich Ihren ersten Arbeitsvertrag in der Tasche haben, wollen Sie ihn natürlich auf keinen Fall gleich wieder verlieren. In die Freude des Neuanfangs mischt sich in der Probezeit daher oftmals auch ein wenig Nervosität. Probezeit heißt, sich erst mal zu beweisen und das sollte man ernst nehmen. Trotz ausgeklügelter Personalauswahlverfahren, zeigt sich nämlich erst in der beruflichen Praxis, ob ein neuer Mitarbeiter tatsächlich für die Position geeignet ist. Die Probezeit ist daher gleichermaßen eine Testphase für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Während der Arbeitgeber also ein aufmerksames Auge auf die Leistung der neuen Arbeitskraft richtet und hoffentlich angenehme Bedingungen schafft, sollte diese sich im Klaren werden, ob man bei diesem Arbeitgeber wirklich langfristig glücklich werden kann und die Versprechungen vom Vorstellungsgespräch eingehalten wurden. Es wird beidseitig ausgelotet, ob es passt!
Aber keine Sorge: Seien Sie nicht zu ängstlich, denn meistens kommen Sie am besten an, wenn Sie zwar konzentriert aber auch selbstbewusst und mutig sind und sich nicht verstellen. Der Arbeitgeber wird Ihnen Wohlwollen entgegenbringen, denn unter Druck lässt es sich nicht gut arbeiten!
Regelungen zur Probezeit
Die genauen Bestimmungen zur Probezeit in den Bereichen Dauer, Details zum Arbeitsvertrag, Urlaubstage, Krankheitsregelungen und andere Dinge, die man wissen sollte:
- Dauer der Probezeit: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass es überhaupt eine Probezeit gibt, es kann also auch darauf verzichtet werden. In vielen Fällen wird im Tarifvertrag eine Begrenzung auf 3 Monate vereinbart. Bis zu 6 Monate Probezeit sind durchaus üblich, damit sich der Arbeitgeber ein umfassendes Bild machen kann. Bei besonders verantwortungsvollen Aufgaben gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Verlängerung der Probezeit durch den Arbeitgeber, aufgrund krankheitsbedingtem Ausfalls oder etwa wenn er noch nicht überzeugt ist, aber dem Anwärter noch eine Chance geben will, ist rechtlich kompliziert. Ein Ausweg kann eine Probezeitverlängerung durch Kündigung mit erweiterter Kündigungsfrist sein. Bei einer Berufsausbildung ist die Probezeit dagegen gesetzlich auf mindestens einen Monat und höchstens drei Monate befristet.
- Probezeit im Arbeitsvertrag: Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zufrieden sind und weitermachen wollen, geht die Probezeit direkt in einen Arbeitsvertrag über. Je nach schriftlicher Vereinbarung ist das dann ein befristeter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Alternativ kann ein befristeter Arbeitsvertrag über die Dauer der Probezeit abgeschlossen worden sein. Dann muss nach Ende der vereinbarten Probezeit ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden. Soll das Verhältnis in dieser Konstellation aber beendet werden, wird das Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit bzw. des befristeten Arbeitsvertrages aufgelöst.
Krankheit in der Probezeit: Krankheitsbedingtes Fehlen ist kein Grund für eine Verlängerung Ihrer Probezeit! Allerdings schützt Sie eine Krankheit auch nicht vor einer Kündigung schon während der Probezeit, solange der Arbeitgeber nicht nachgewiesenermaßen „sittenwidrig“ handelt. Sollte die Stimmung also gerade etwas negativ sein und Sie merken, dass der Chef oder die Chefin unzufrieden sind und die anderen Mitarbeiter skeptisch heißt es im Zweifelsfall lieber auf die Zähne zu beißen.
Das können die Gründe für eine Kündigung in der Probezeit sein:
- unterschiedliche Vorstellungen über die Zusammenarbeit
- mangelnde Fachkenntnisse und Geschick bei den Arbeitsabläufen
- unzureichende Integration ins Arbeitsteam / dem Berufsanfänger missfällt das Arbeitsklima
Tipp: Achten Sie immer darauf, trotz einer Kündigung das Verhältnis ordentlich zu beenden und nie, etwa bei einem zukünftigen Arbeitgeber zu lästern - das kommt nie gut an und rächt sich im Zweifelsfall!
Nützliche Tipps, damit Sie die Probezeit bestehen
Die Einarbeitung: Unternehmen kennenlernen und Arbeit aufnehmen
- Zeigen Sie Interesse für die Arbeitsschritte im Unternehmen und was dort wichtig ist! Versuchen Sie möglichst schnell und kompetent und mit Einsatzbereitschaft zu arbeiten. Nutzen Sie alle Möglichkeiten aus, sich zusätzliches Wissen über das Unternehmen anzueignen und dazu verfügbares Material wie das Intranet, die Mitarbeiterzeitschrift oder besondere Angebote für neue Mitarbeiter zurate zu ziehen.
- Wenn Sie mal nichts zu tun haben, bieten Sie Kollegen Unterstützung an oder beschäftigen Sie sich selbstständig
- Zeigen Sie Eigeninitiative und machen selbst Vorschläge. Denken Sie kreativ mit, ohne besserwisserisch zu wirken - das kann ein schmaler Grad sein! Bevor Sie etwas vorschlagen, sollten Sie Kenntnisse gesammelt haben und die Abläufe durchschaut haben. Am besten machen Sie sich unabdingbar!
Integration ins Team
- Stellen Sie Ihre Teamfähigkeit unter Beweis, eine gute Integration und funktionierendes Teamwork ist das Allerwichtigste! Lernen Sie zunächst alle Mitarbeiter, die zur Abteilung gehören, kennen.
- Einstand und Kennenlernen: Zum Einstand eine Aufmerksamkeit für einen gemeinsamen Snack mitzubringen oder eine kleine Feier in der Teeküche ist in vielen Betrieben üblich, zeigt freundliche Bereitschaft und bietet eine gute Gelegenheit zu lockeren ersten Kontakten. Einer der neuen Kollegen kennt sicherlich die betrieblichen Bräuche. Gehen Sie mit in die Mittagspause oder bleiben noch auf ein Feierabendgetränk aber drängen Sie sich nicht zu übertrieben auf. Finden Sie sich in die Mentalität der Arbeitsstelle ein und finden dabei auch heraus, ob Ihnen das Umfeld zusagt!
- Hören Sie aufmerksam und respektvoll den arrivierteren Kollegen zu. Erfahrungen von Kollegen und Mentoren gilt es zu schätzen, schließlich geht es darum, das Unternehmen, Umgangsformen, Strukturen sowie die direkten Kollegen, Vorgesetzten und vor allem deren Anforderungen und Erwartungen an Sie auszuloten. Interesse und Respekt zu zeigen, kommt gut an und zahlt sich aus!
Der Einstieg in das erste Arbeitsverhältnis ist erst mal aufregend und kann bisweilen überfordernd oder überwältigend sein. Aber keine Sorge: Sie schaffen das! Auch Ihr Arbeitgeber ist an einer gelingenden Zusammenarbeit interessiert, und wenn Sie sich konstruktiv einbringen, kenntnisreich und geschickt arbeiten, dürfen Sie auch mal Schwächen zeigen. Ehrlichkeit und Integrität zahlen sich im Endeffekt meistens aus! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine gelungene Probezeit!