06.03.2023 Ab dem 6. März 2023 gibt es in Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde ein neues Bewohnerparkgebiet mit sechs Bewohnerparkzonen (N109 – N113 und M111). Mit einem Bewohnerparkausweis sind Bewohner:innen von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
06.03.2023 Ab dem 6. März 2023 gibt es in Uhlenhorst, Hohenfelde und Borgfelde ein neues Bewohnerparkgebiet mit sechs Bewohnerparkzonen (N109 – N113 und M111). Mit einem Bewohnerparkausweis sind Bewohner:innen von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
31.01.2023 Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) startet am 30. Januar 2023 mit einer Online-Befragung für Bewohner:innen in Barmbek Süd. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
31.01.2023 Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) startet am 30. Januar 2023 mit einer Online-Befragung für Bewohner:innen in Barmbek Süd. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
21.11.2022 Ab dem 21.11.2022 treten fünf neue Bewohnerparkzonen (N106 – N108, E315 – E316) in Eppendorf / Hoheluft-Ost in Kraft. Bewohner:innen können einfach und unkompliziert online oder alternativ direkt bei allen LBV (Landesbetrieb Verkehr) -Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
21.11.2022 Ab dem 21.11.2022 treten fünf neue Bewohnerparkzonen (N106 – N108, E315 – E316) in Eppendorf / Hoheluft-Ost in Kraft. Bewohner:innen können einfach und unkompliziert online oder alternativ direkt bei allen LBV (Landesbetrieb Verkehr) -Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
12.09.2022 Ab dem 12. September 2022 gibt es in Eimsbüttel rund um die Osterstraße ein neues Bewohnerparkgebiet mit fünf Bewohnerparkzonen (E310 – E314). Bewohner:innen können ab dem 08. August 2022 unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
12.09.2022 Ab dem 12. September 2022 gibt es in Eimsbüttel rund um die Osterstraße ein neues Bewohnerparkgebiet mit fünf Bewohnerparkzonen (E310 – E314). Bewohner:innen können ab dem 08. August 2022 unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
16.05.2022 Ab dem 16. Mai 2022 treten zwei neue Bewohnerparkzonen (E308 Generalsviertel und E309 Eppendorfer Weg) in Hoheluft West und Eimsbüttel Ost in Kraft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Zonen ein. Mit einem Bewohnerparkausweis sind Bewohner:innen von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.Quelle: Landesbetrieb Verkehr
16.05.2022 Ab dem 16. Mai 2022 treten zwei neue Bewohnerparkzonen (E308 Generalsviertel und E309 Eppendorfer Weg) in Hoheluft West und Eimsbüttel Ost in Kraft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Zonen ein. Mit einem Bewohnerparkausweis sind Bewohner:innen von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.Quelle: Landesbetrieb Verkehr
28.03.2022 Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) erweitert am 28. März 2022 das Bewohnerparkgebiet Ottensen. Mit der Einführung der Bewohnerparkzonen Altonaer Kinderkrankenhaus und Röhrigstraße (A109, A110 – siehe Abb.) wirkt der LBV der vorherrschenden, schwierigen Parksituation in dem Gebiet entgegen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
28.03.2022 Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) erweitert am 28. März 2022 das Bewohnerparkgebiet Ottensen. Mit der Einführung der Bewohnerparkzonen Altonaer Kinderkrankenhaus und Röhrigstraße (A109, A110 – siehe Abb.) wirkt der LBV der vorherrschenden, schwierigen Parksituation in dem Gebiet entgegen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
10.03.2022 Ab dem 14.03.2022 treten vier neue Bewohnerparkzonen (E304 – E307) in Harvestehude in Kraft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Zonen ein. Bewohner:innen können einfach und unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
10.03.2022 Ab dem 14.03.2022 treten vier neue Bewohnerparkzonen (E304 – E307) in Harvestehude in Kraft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Zonen ein. Bewohner:innen können einfach und unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
17.11.2021 Ab dem 16. November 2021 starten in St. Georg drei neue Bewohnerparkgebiete. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Bereichen Münzviertel (M108), Steindamm (M109) und an der Langen Reihe (M110) ein. Bewohnerinnen und Bewohner hatten sich bei einer LBV-Umfrage im Spätsommer mit großer Mehrheit für die Einführung ausgesprochen. Seit dem 05. Oktober 2021 können sie bereits ihre Parkausweise online oder direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer, innerhalb der in Kraft tretenden Zonen, ausgenommen. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
17.11.2021 Ab dem 16. November 2021 starten in St. Georg drei neue Bewohnerparkgebiete. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Bereichen Münzviertel (M108), Steindamm (M109) und an der Langen Reihe (M110) ein. Bewohnerinnen und Bewohner hatten sich bei einer LBV-Umfrage im Spätsommer mit großer Mehrheit für die Einführung ausgesprochen. Seit dem 05. Oktober 2021 können sie bereits ihre Parkausweise online oder direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer, innerhalb der in Kraft tretenden Zonen, ausgenommen. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
10.05.2021 Ab dem 05.07.2021 treten vier neue Bewohnerparkzonen (AE100 bis AE103) in Eimsbüttel und Altona-Nord in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohnerinnen und Bewohner können einfach und unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
10.05.2021 Ab dem 05.07.2021 treten vier neue Bewohnerparkzonen (AE100 bis AE103) in Eimsbüttel und Altona-Nord in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohnerinnen und Bewohner können einfach und unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
05.02.2021 Vier neue Bewohnerparkzonen in Ottensen nehmen Konturen an: Ab dem 15. Februar können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Parkausweise einfach und unkompliziert online oder ersatzweise auch direkt an allen LBV Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer innerhalb der zum 5. April 2021 in Kraft tretenden Zonen ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
05.02.2021 Vier neue Bewohnerparkzonen in Ottensen nehmen Konturen an: Ab dem 15. Februar können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Parkausweise einfach und unkompliziert online oder ersatzweise auch direkt an allen LBV Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer innerhalb der zum 5. April 2021 in Kraft tretenden Zonen ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
12.11.2020 Zum 18.12.2020 treten vier neue Bewohnerparkgebiete (A101-A104) in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
12.11.2020 Zum 18.12.2020 treten vier neue Bewohnerparkgebiete (A101-A104) in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
16.07.2020 Ab dem 21. September 2020 wird es in Hamburg vier neue Bewohnerparkgebiete geben. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) wird ab dann eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Gebieten einführen. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind grundsätzlich von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
16.07.2020 Ab dem 21. September 2020 wird es in Hamburg vier neue Bewohnerparkgebiete geben. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) wird ab dann eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Gebieten einführen. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind grundsätzlich von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
22.04.2020 Zum 05.05.2020 treten zwei neue Bewohnerparkgebiete in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
22.04.2020 Zum 05.05.2020 treten zwei neue Bewohnerparkgebiete in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
07.05.2019 Rund um den Flughafen kommen fünf weitere Zonen hinzu. Die Umfrage ergibt überwiegend positive Resonanz. Ab dem 17.06.2019 treten fünf neue Bewohnerparkzonen am Flughafen in Kraft, in denen eine Parkscheibenregelung eingeführt wird. Die Änderungen gelten analog für die seit 1991 bestehende Zone N100 „Flughafen“. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
07.05.2019 Rund um den Flughafen kommen fünf weitere Zonen hinzu. Die Umfrage ergibt überwiegend positive Resonanz. Ab dem 17.06.2019 treten fünf neue Bewohnerparkzonen am Flughafen in Kraft, in denen eine Parkscheibenregelung eingeführt wird. Die Änderungen gelten analog für die seit 1991 bestehende Zone N100 „Flughafen“. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
21.08.2018 Ab dem 03.09.2018 gilt in weiten Teilen St. Paulis und in Teilen von Altona-Altstadt die Parkscheinpflicht. Es werden rund 100 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bewohner mit Parkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
21.08.2018 Ab dem 03.09.2018 gilt in weiten Teilen St. Paulis und in Teilen von Altona-Altstadt die Parkscheinpflicht. Es werden rund 100 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bewohner mit Parkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
Bei Fragen zum Datenschutz stellen wir Ihnen hier gerne alle erforderlichen Informationen bereit. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
Bei Fragen zum Datenschutz stellen wir Ihnen hier gerne alle erforderlichen Informationen bereit. Quelle: Landesbetrieb Verkehr
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