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Bewohnerparken Rotherbaum / Grindelviertel Vier neue Bewohnerparkgebiete ab September

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Ab dem 21. September 2020 wird es in Hamburg vier neue Bewohnerparkgebiete geben. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) wird ab dann eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Gebieten einführen. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind grundsätzlich von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.

Bewohnerparken am Rotherbaum

Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Sowohl eine durchgeführte Kennzeichenerhebung als auch eine Umfrage unter Bewohnerinnen und Bewohnern haben den Parkdruck in Rotherbaum bestätigt. 82 % der Befragten begrüßen die Einführung eines Bewohnerparkgebiets in ihrem Umfeld. Die vom Landesbetrieb Verkehr durchgeführte Erhebung ergab auch, dass insbesondere zwischen 08:00 und 17:00 Uhr die Parkplatzsuche am schwierigsten ist.

Als Konsequenz daraus werden zum 21. September 2020 vier Bewohnerparkgebiete (siehe Karte) eingeführt, die den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Kurzzeitparkern die Suche nach einem Parkplatz erleichtern sollen. Hierfür stehen den Parkplatzsuchenden knapp über 5.500 bewirtschaftete Parkstände zur Verfügung, mit insgesamt 131 Parkscheinautomaten, die neben Münzgeld überwiegend auch die bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, beide auch kontaktlos via NFC-Technik) akzeptieren. Ebenso wird die Bezahlung über das Handy (Handyparken) möglich sein.

Staatsrat für Verkehr und Mobilitätswende Martin Bill: „Der öffentliche Raum in einer verdichteten und weiter wachsenden Stadt wie Hamburg ist ein knappes Gut. Wir wollen die Mobilitätswende: Wir wollen mehr Radverkehr und den HVV massiv ausbauen. Doch auch mit der Mobilitätswende braucht es für einige Wege ein Auto und wird es weiterhin Menschen in dieser Stadt geben, die auf ein Auto angewiesen sind. Da ist es bei wenig Parkraum nur billig und gerecht diesen zunächst den Bewohnerinnen und Bewohnern vorzuhalten. Zur Mobilitätswende gehören daher auch Bewohnerparkgebiete. Ein nächster Schritt werden die vier neuen Gebiete in Rotherbaum und Grindelviertel sein. Es freut mich, dass sich sowohl die Bezirksversammlung als auch die Bewohnerinnen und Bewohner mit großer Mehrheit für die Bewohnerparkgebiete ausgesprochen haben. Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, werden in den nächsten Jahren weitere Bewohnerparkgebiete folgen.“

Bewohnerinnen und Bewohner können ab dem 10. August 2020 Bewohnerparkausweise einfach und unkompliziert online (25 Euro im Jahr) oder ersatzweise auch direkt an allen LBV Standorten (30 Euro im Jahr) beantragen.

Allgemein gilt in den Gebieten eine Parkscheinpflicht (Parkgebühr: 2 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Parkscheinpflicht sowie der Höchstparkdauer ausgenommen. Außerhalb dieser Zeiten stehen die öffentlichen Parkmöglichkeiten allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung. Neben den Bewohnerparkausweisen gibt es auch für Besucher die Möglichkeit, entsprechende Ausweise online zu beantragen.

Ausnahmen: In der Zone E303 „Alsterufer“ und auf dem Parkplatz vor dem MARKK kann ohne Höchstparkdauer bis zum Ende der Bewirtschaftungszeit geparkt werden. Die maximale Parkgebühr beträgt 10 Euro am Tag. In der Grindelallee und auf dem Allende-Platz gilt keine Bevorrechtigung für Bewohnerparkausweisinhaberinnen und -inhaber aufgrund der zahlreichen Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte.

Gewerbetreibende haben nach Einzelfallprüfung die Möglichkeit für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung für ca. 250 Euro im Jahr zu beantragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des LBV: https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende.

Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/bewohnerparken

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